17.01.2017 - 4.12 Haushaltssatzung 2017

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Herr Goetzmann bittet darum, dass der TOP 4.12.4 Jahresabschluss der Landeshauptstadt Potsdam zum 31.Dezember 2014 und Entlastung des Oberbürgermeisters zur Kenntnis zu nehmen, da die Beschlussfassung bereits für die Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 25.01.2017 vorgesehen ist und schon am Jahresabschluss der Landeshauptstadt Potsdam 2015 gearbeitet.

 

 

Herr Weise (Geschäftsstelle Stadtentwicklung und Bauen) verweist auf die den Ausschussmitgliedern zur Verfügung gestellte Information vom 20.12.2016 und geht kurz auf die wichtigsten Punkte ein. Er ergänzt, dass auch Informationen zur Umsetzung folgender haushaltsbegleitender Beschlüsse

 

-          Umsetzung des Radverkehrskonzeptes

 

-          Mittelbedarf Unterhaltung Natursteinpflaster

 

-          Wettbewerbe für Planungen und Bauvorhaben

 

darin enthalten sind.

 

 

Herr Weise informiert:

 

-          r das Haushaltsjahr 2017 sind für den GB Stadtentwicklung, Bauen und Verkehr im Ergebnishaushalt insgesamt 2,5 Mio. EUR mehr zur Verfügung gestellt worden. Diese fließen insbesondere in Projekte zur Straßenunterhaltung, Sicherung der technischen Infrastruktur/Unterhaltung im Straßenneubau/Verkehrsmanagement, Gefahrenabwehr ein.

 

-          Fachbereich Bauaufsicht und Denkmalpflege Im Produkt 52100 (Bereich untere Bauaufsichtsbehörde) stellen die Erträge, hier vor allem die Verwaltungsgebühren den größten Anteil dar. Diese Erträge aus den Verwaltungsgebühren im Rahmen von Baugenehmigungsverfahren werden auf der Grundlage der vergangenen Jahre kalkuliert.

 

-          Das Produkt 53710 (Bodenschutz/Altlasten) ist sowohl ertragsseitig als auch aufwandsseitig insbesondere durch Ersatzvornahmen (z.B. Altlastproblematik ehemalige Kaserne Krampnitz) geprägt.

 

-          Im Produkt 55400 (Naturschutz und Landschaftspflege) liegt ertragsseitig das Hauptaugenmerk in der Umsetzung der Potsdamer Baumschutzverordnung. Neben den Verwaltungsgebühren für Baumfällgenehmigungen sind auch Erträge für Baumersatz eingeplant, die dem Fachbereich Grün- und Verkehrsflächen dann für Neupflanzungen zur Verfügung stehen.

 

-          Das Produkt 5610000 (Umweltschutzmaßnahmen) umfasst abfall-, wasser- und immissionsschutzrechtliche Belange. Hier werden die Erträge aus Ersatzvornahmen (in Höhe der geplanten Aufwendungen) berücksichtigt.   

 

-          Fachbereich Grün- und Verkehrsflächen; Im (Deckungskreis 4315) Unterhaltung der Straßen, Wege und Plätze übersteigt der Ansatz 2017 in Höhe von 300.000 EUR den des Vorjahres, um die Pflichtaufgaben des planmäßigen Straßenerhalts zu gewährleisten.

 

-          Im (Deckungskreis 4371) Behindertengerechte Herstellung der Verkehrsanlagen gemäß Abkommen Barcelona ist der Ansatz 2017 vergleichsweise zum Ansatz 2016 um 100.000 EUR höher. Diese werden z.B. für die Gehwege, Bordabsenkungen oder Behindertenstellplätze eingesetzt.

 

-          Im (Deckungskreis 4317) Unterhaltung der Verkehrsanlagen ist der Ansatz 2017 um 400.000 EUR zum Ansatz 2016 erhöht worden. Die Aufwendungen werden z.B. für die Herstellung und Erhaltung der Verkehrssicherheit auf den öffentlichen Verkehrsanlagen (Straßen, Plätze, Wege) mit verkehrsorganisatorischen Mitteln und auf der Grundlage der Straßenverkehrsordnung, als pflichtige Aufgabe zur Gefahrenabwehr verwendet.

 

-          Bei der Verkehrssicherung an Ingenieurbauwerken wird die Unterhaltung von Brücken, Treppen und Durchlässen mit dem vorhandenen Budget 2017 nur eingeschränkt möglich. Der Ansatz 2017 ist um 140.000 EUR zum Ansatz 2016 erhöht worden. Die Arbeiten beschränken sich im Wesentlichen auf die pflichtige Bauwerksprüfung und Baumaßnahmen zur Gefahrenabwehr.

 

-          Als Hinweis merkt Herr Weise an, dass bei Potsdams Neue Gärten ab 2017 im Planansatz auch die Abschreibungen auf das Vermögen der Betriebe gewerblicher Art (BgAs) Volkspark Bornstedter Feld sowie Neuer Lustgarten geprüft werden. Diesbezüglich wird noch über die „Liste der Verwaltung“ eine Anpassung/Reduzierung im Planungsverfahren erfolgen. 

 

 

Herr Weise verweist auf einige Schwerpunkte im Investitionshaushalt des Geschäftsbereiches Stadtentwicklung, Bauen und Verkehr:

-          Sanierungsmaßnahmen Stadterweiterung Süd/ Potsdamer Mitte

-          Maßnahme Am Findling

-          Maßnahme Leipziger Dreieck

-          Maßnahme  Sanierung von Spielplätzen

-          Maßnahme Templiner Straße

-          Maßnahme  Umsetzung Radverkehrskonzept, einschließlich Planung des Rad-/Fußweges am Ufer des Wasserwerkes neben der Speicherstadt

 

 

Frau Reimers fragt nach, was bei der Umsetzung der geänderten Potsdamer Baumschutzverordnung berücksichtigt werden muss. Bedeutet es im Sinne Veränderungen personeller Aufwendungen oder aber Veränderungen in der Ertragsentwicklung? 

 

 

Herr Weise antwortet, dass natürlich beide Aspekte sowohl die personelle Veränderungen bzw. auch die ertragsseitige Umsetzung berücksichtigt werden müssen.

 

 

Herr Hanisch stellt fest, dass die Einzahlungen aus Grundstücksverkäufen rückläufig sind, wie aus der Tabellenübersicht „Einzahlungen aus Grundstücksverkäufen“ aus der Begründung der Beschlussvorlage zur Haushaltssatzung der Landeshauptstadt Potsdam (LHP) r das Haushaltsjahr 2017ersichtlich ist.

Er fragt nach und bittet um Stellungnahme der Verwaltung, in welcher Größenordnung in der Landeshauptstadt Potsdam noch veräerbares Grundstücksvermögen zur Verfügung steht, da nach dem tabellarischen Überblick im Haushaltsjahr 2020 nur noch 1,0 Mio. EUR an Einzahlungen aus Grundstücksveräerungen angegeben sind und ob noch weiteres Grundstücksvermögen nach 2020 zur Verfügung steht.

 

 

Herr Weise antwortet, dass die Grundstücksveräerungen immer schwieriger und problematischer werden. Die Frage wird von der Verwaltung mitgenommen und an den Geschäftsbereich Zentrale Steuerung und Finanzen zur Stellungnahme weitergeleitet:

 

 

Herr Jäkel stellt zum Jahresabschluss 2014 der LHP fest, dass nach Abschluss des Haushaltsjahres 2014 Aufwandsermächtigungen in einer Gesamthöhe von 9,3 Mio. EUR in das Haushaltsjahr 2015 übertragen wurden und fragt, weshalb das Haushaltsjahr 2015 belastet wird.

Herr Jäkel bittet die Verwaltung um Klärung des Sachverhaltes.

 

 

Herr Weise wird diese Frage an den Geschäftsbereich Zentrale Steuerung und Finanzen übermitteln, so dass die Beantwortung in der 2. Lesung erfolgen kann.

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