17.01.2017 - 4.1 Bebauungsplan Nr. 36-2 "Leipziger Straße / Brau...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
Reduzieren

Frau Holtkamp (Bereich Verbindliche Bauleitplanung) erinnert, dass die Einbringung der Vorlage bereits in der vergangenen Sitzung erfolgt ist und aufgrund der umfangreichen Abwägungen um Zurückstellung gebeten wurde.

 

 

Herr Goetzmann geht anhand des Planes nochmals auf die beabsichtigten Wegeführungen sowie Grünflächen ein. Auf die Nachfrage von Herrn Kühnemann, wann und warum die vorhandene Treppenanlage verloren gegangen ist, sei jedoch im Moment keine Antwort möglich.

 

 

Der Ausschussvorsitzende stellt die Beschlussvorlage zur Abstimmung.

 

Reduzieren

Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen und Verkehr empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung zur Beschlussfassung:

 

 

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

  1. Im Rahmen der Abwägung nach § 1 Abs. 7 BauGB wird über die Stellungnahmen der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zum Bebauungsplan Nr. 36-2 "Leipziger Straße / Brauhausberg" entschieden (siehe Anlagen 3A, 3B und 3C).
  2. Der Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 36-2 "Leipziger Straße / Brauhausberg“ ist entsprechend der Darstellung in der Anlage 6 zu reduzieren.
  3. Der Entwurf des Bebauungsplans Nr. 36-2 "Leipziger Straße / Brauhausberg" ist nach § 4a Abs. 3 BauGB erneut öffentlich auszulegen (siehe Anlagen 7 und 8).
  4. Dem Städtebaulichen Vertrag zum Bebauungsplan wird zugestimmt, soweit aus der erneuten Öffentlichkeitsbeteiligung kein Änderungsbedarf mehr resultiert (siehe Anlage 9).

 

 

Reduzieren

Abstimmungsergebnis:

Zustimmung:

4

Ablehnung:

0

Stimmenthaltung:

2

 

Reduzieren

Anlagen zur Vorlage