07.02.2017 - 4.12 Kosten Taktverdichtung Schienenverkehr

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Herr Jäkel verweist auf die sich ändernden Einwohnerzahlen und richtet die Bitte an die Stadt auf das Land zuzugehen und auf das zusätzliche Verkehrsaufkommen aufmerksam zu machen.

 

 

Insbesondere hält Herr Jäkel die Prüfung folgender Bestandteile für erforderlich:

 

-          mehr Halte an den Bahnhöfen Charlottenhof, Park Sanssouci und Golm (hierfür wären keine zusätzlichen Züge notwendig)

 

-          den Einsatz längerer Züge

 

-          den optionalen Einsatz zusätzliche Züge

 

 

Herr Goetzmann verweist auf die grundsätzliche Zuständigkeitssituation. Zuständig für die Versorgung ist zunächst das Land Brandenburg als Besteller des Schienennahverkehrs. Die Landeshauptstadt Potsdam ist in diesen Prozess eingebunden und kann Forderungen einbringen. Daraus kann jedoch nicht abgeleitet werden, dass diesen Forderungen durch das Land gefolgt wird.

 

Herr Goetzmann ergänzt, dass es die Aufgabe als Vertreter der Landeshauptstadt Potsdam sei, regelmäßig Bedarfe anzumelden. Diese Aufgabe wird wahrgenommen.

Zusätzlich haben die politischen Parteien über ihre Vertreter im Landtag die Möglichkeit zu agieren.

 

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen und Verkehr nimmt die Mitteilungsvorlage zur Kenntnis.

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