21.02.2017 - 4.4 Flächennutzungsplan-Änderung "Am Havelblick" (0...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
Reduzieren

Herr Wolfram (Bereich Stadtentwicklung) bringt die Vorlage anhand einer Präsentation ein. Er erläutert, dass mit dem Feststellungsbeschluss das Verfahren abgeschlossen werden soll. Die Planungsziele (Schaffung eines attraktiven Wohnstandortes und einer Kindertagesstätte zur Deckung der Nachfrage aus dem Umfeld sowie die Nachnutzung des vorhandenen Verwaltungsstandortes durch eine Wissenschaftseinrichtung) haben sich im Laufe des Verfahrens nicht geändert. hrend der Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden wurden keine Belange vorgetragen, die zu einer Änderung der Planung geführt haben. Deswegen sieht der abschließende Vorschlag weiterhin folgende Änderung vor, die sich inhaltlich in zwei Teilbereiche gliedern lässt:

Im nördlichen Teilbereich des Plangebiets soll anstatt der bisherigen Waldfläche eine Wohnbaufläche dargestellt werden, deren bauliche Dichte sich an die Umgebungsbebauung anpasst. Es sei in diesem Zusammenhang noch einmal betont, dass es sich beim Plangebiet im Kern um keine Waldfläche handelt. Das Plangebiet ist baulich vorgeprägt durch Garagen und Gärten. Die Eigentümerin, die Ev. St. Nikolai-Kirchengemeinde Potsdam, hat sich mit allen Garten-und Garagennutzern einvernehmlich über die Beendigung der Nutzung und entsprechende Entschädigungen geeinigt.

 

Im südlichen Teilbereich des Plangebiets soll das Symbol für den Standort des Umweltministeriums durch das Symbol für Hochschule und Forschung ersetzt werden.

 

Die Verwaltung schlägt vor, dem Abwägungsvorschlag über die Stellungnahmen aus denrmlichen Beteiligungsverfahren zu folgen und den Feststellungsbeschluss zur Änderung zu fassen. Die Verwaltung soll außerdem beauftragt werden, die Änderung der höheren Verwaltungsbehörde zur Genehmigung vorzulegen und die Erteilung der Genehmigung ortsüblich bekanntzumachen. Damit würde die Änderung wirksam werden.

 

Der Ausschuss für Klima, Ordnung, Umweltschutz und ländliche Entwicklung hat die Vorlage in der vergangenen Woche mit 2/0/3 zur Beschlussfassung empfohlen.

 

Hinsichtlich der verkehrlichen Anbindung ergänzt Herr Wolfram, dass bereits zum Fahrplanwechsel im Dezember 2016 ein verbessertes Fahrplanangebot für die Buslinie 691 S Hauptbahnhof < > Telegrafenberg eingerichtet worden ist. Aufgrund erhöhter Verkehrsnachfrage zu den Einrichtungen auf dem Telegrafenberg wurde die Buslinie 691 ab Fahrplanwechsel 2016/17 von Montag bis Freitag von einem 30-Minuten-Takt auf einen 20-Minuten-Takt verdichtet und am frühen Nachmittag zusätzlich 3 weitere Fahrtenpaare angeboten. Darüber hinaus wurden die Anschlüsse am Potsdamer Hauptbahnhof zu den Zügen der Regionalexpresslinie RE 1 angepasst.

 

 

Herr Kirsch erkundigt sich, wieviel m² Wohnflächen entstehen und ob auch hier die Abschöpfung entsprechend den Bauherrenmodells erfolgen wird.

 

 

Herr Wolfram informiert, dass es sich um ca. 1500 m² Grundfläche und 3300 Geschossfläche handelt. Das Potsdamer Baulandmodell ist nicht angewandt worden, da im Projekt gleichzeitig eine Kita mit 90 Plätzen vorgesehen ist. Der Grundstückseigentümer hat das Grundstück für die Kita zur Verfügung gestellt und von daher die mit dem Baulandmodell vorgesehene Zielstellung erreicht.

 

 

Ungeachtet der Mitteilung von Herrn Wolfram bittet Herr Kirsch dem Protokoll eine Berechnung entsprechend dem Potsdamer Baulandmodell beizufügen.

 

 

Die Vorlage wird zur Abstimmung gestellt.

 

Reduzieren

Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen und Verkehr empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung zur Beschlussfassung:

 

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

  1. Im Rahmen der Abwägung gemäß § 1 Abs. 7 BauGB wird über die Stellungnahmen der

Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zur Flächennutzungsplan-Änderung "Am Havelblick" (01/15) entschieden (siehe Anlagen 2A und 2B).

 

  1. Die Flächennutzungsplan-Änderung "Am Havelblick" (01/15) wird beschlossen, die

dazugehörige Begründung einschließlich des Umweltberichts wird gebilligt (siehe Anlage).

 

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, die Flächennutzungsplan-Änderung des am 29.01.2014

wirksam gewordenen Flächennutzungsplans der höheren Verwaltungsbehörde zur Genehmigung vorzulegen und die Erteilung der Genehmigung alsdann nach § 6 Abs. 5 BauGB ortsüblich bekanntzumachen.

 

 

Reduzieren

Abstimmungsergebnis:

Zustimmung:

4

Ablehnung:

0

Stimmenthaltung:

3

 

Reduzieren

Anlagen zur Vorlage

Reduzieren

Anlagen