21.02.2017 - 5.2 Einfriedungen Einfamilienhausgrundstücke in der...

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Herr Goetzmann informiert, dass im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 40Kaserne Kirschallee“ entlang der Ostseite der David-Gilly-Straße ein Geh- und Fahrrecht zugunsten der Allgemeinheit sowie ein Leitungsrecht zugunsten der zuständigen Ver- und Entsorgungsbetriebe festgesetzt ist. An dieser Stelle sind 2 Reihenhauszeilen entstanden, deren private Grundstücke bis an die Kante dieses Streifens gehen.

 

Nach Abfrage bei der Bauaufsicht, der Feuerwehr und den Stadtwerken Potsdam wurde festgestellt und dokumentiert, dass o.g. Geh-, Fahr- und Leitungsrecht nicht in Anspruch genommen wird. Die Verwaltung schlägt daher vor, dass ohne eine Änderung des Bebauungsplanes eine Einfriedung mittels eines niedrigen Zaunes bis an die David-Gilly-Straße zugelassen werden kann.

 

Auf verschiedene Rückfragen von Ausschussmitgliedern geht Herr Goetzmann ein. So ist die Anlage eines Gehweges in einem verkehrsberuhigten Bereich nicht zulässig. Mit der Einbeziehung in die Einfriedung wird erreicht, dass die Eigentümer Interesse an der Pflege haben bzw. diese übernehmen.

 

 

Frau Reimers hält dies für eine Fehlplanung, die unbefriedigend ist.

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Online-Version dieser Seite: http://egov.potsdam.de/public/to020?SILFDNR=9141&TOLFDNR=109218&selfaction=print