07.03.2017 - 5.1 BE zur Umsetzung des Punktes 3 des Beschlusses ...

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Herr Volkmann (Bereich Verkehrsentwicklung) führt aus, dass zu den Punkten 1 und 2 des Beschlusses bereits im SBV-Ausschuss am 27. September letzten Jahres berichtet worden sei. Ergänzend kann hier zu den Punkten folgendes mitgeteilt werden:

 

Zu Punkt 1: Eine gemeinsame Bus-/Tramführung in der Haltestelle wird erst nach Umbau der Kastanienallee möglich sein. Durch eine Anmeldung der Busse in der Kastanienallee und der Beeinflussung der Signalsteuerung am Knotenpunkt Zeppelinstr./Kastanienallee wird aber erreicht, dass die Busse nach dem Verlassen der Haltestelle ungehindert den Knotenpunkt passieren können. Die Busanmeldung erfolgt bei einer gleichzeitigen Anmeldung von Bus und Tram in zweiter Priorität nach den Anmeldungen der Tram.

 

Zu Punkt 2: Eine Markierungslösung für einen Schutzstreifen liegt vor, die direkte Linksabbiegemöglichkeit für den Radverkehr wäre auch mit dieser Markierung weiterhin gegeben. Durch die Verkehrsbehörde werde geprüft, ob diese Schutzstreifenmarkierung im Rahmen des Verkehrsversuches Zeppelinstraße mit umgesetzt werden kann.

 

Zu Punkt 3: Die Prüfung zu Punkt 3 werde im Rahmen einer umfassenden Untersuchung zur Erneuerung der Kastanienallee vorgenommen. Zum Untersuchungsinhalt gab es den konkretisierenden Beschluss „Städtebauliches Sanierungskonzept Kastanienallee“ (DS 16/SVV/0289). Die Verwaltung schlägt vor, die Berichterstattung zu Punkt 3 nicht mehr separat durchzuführen, sondern diese in die weitere Bearbeitung der vorgenannten DS einfließen zu lassen. Dadurch werde eine doppelte Berichterstattung vermieden.

 

 

Unter Annahme dieses Angebots nimmt der Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen und Verkehr die Berichterstattung zur Kenntnis.

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Online-Version dieser Seite: http://egov.potsdam.de/public/to020?SILFDNR=9142&TOLFDNR=107763&selfaction=print