28.03.2017 - 2 Feststellung der Anwesenheit sowie der ordnungs...

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Der Ausschussvorsitzende stellt die ordnungsgemäße Ladung sowie die Beschlussfähigkeit mit 7 von 7 stimmberechtigten Mitgliedern fest.

 

Gegen die Niederschrift der Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Bauen und Verkehr vom 7.3.2017 gibt es eine Einwendung. Sie wird mit 6:0:1 Stimmen bestätigt.

 

Zur Tagesordnung ergehen folgende Hinweise:

Zum Tagesordnungspunkt (TOP) 4.2 „Vereinbarung von Prioritäten für die Verbindliche Bauleitplanung“ wird mitgeteilt, dass das Votum des Ortsbeirates (OBR) Golm noch nicht schriftlich vorliege, es werde heute mündlich von Herrn Krause vorgetragen.

Herr Kirsch bezieht sich auf die Behandlung der Vorlage im OBR Grube und bittet um Prüfung, inwieweit der Ortsvorsteher, Herr Gutschmidt, hier als befangen erklärt werden müsste. Laut Kommunalverfassung dürfe der ehrenamtlich Tätige weder beratend noch entscheidend mitwirken, wenn die Entscheidung einem seiner Angehörigen einen unmittelbaren Vorteil bringen könnte. Herr Kirsch möchte wissen, welche Höfe konkret betroffen sind und ob der im OBR Grube gefasste Beschluss aufgrund von Befangenheit rechtswidrig werden könne.

Herr Gutschmidt (Ortsvorsteher OBR Grube) bittet um Rederecht zu diesem TOP.

Herr Schütt weist in diesem Zusammenhang auf eine vorliegende Befangenheit von Herrn Gutschmidt hin.

Herr Goetzmann sieht hier kein Problem, da sich mit dieser Thematik nicht die Ausschüsse, sondern der Oberbürgermeister befasse.

Herr Krause führt aus, dass kommunalverfassungsrechtlich im Zweifelsfall das betroffene Gremium entscheidet.

Gegen den Antrag auf Rederecht von Herrn Gutschmidt gibt es keine Einwände.

Die TOPe 4.3 „Fortschreibung Radverkehrskonzept“ und TOP 4.4 „Radweg Wetzlarer Straße“ bittet Herr Goetzmann im Verbund zu behandeln und getrennt abzustimmen.

Frau Dr. Klockow (Fraktion Bürgerbündnis) beantragt Rederecht zum TOP 4.3 Fortschreibung Radverkehrskonzept“.

Zum TOP 4.10 „Bebauungsplan Nr. 156 Gewerbeflächen Friedrichspark“ liegen zwei Anträge auf Rederecht vor. Herr Spira, Ortvorsteher des OBR Golm und dessen Stellvertreterin, Frau Krüger, möchten hierzu angehört werden. Es ergeht zudem der Hinweis, dass der SBV-Ausschuss federführend ist und der OBR Uetz-Paaren noch nicht votiert habe. Daher könne heute nicht abgestimmt werden. Es wird vorgeschlagen, den TOP heute ohne abschließendes Votum zu behandeln und erneut aufzurufen, sobald alle Grundlagen für eine Abstimmung geschaffen sind.

Frau Reimers bittet die TOPe 4.11 und 4.16 zusammen zu behandeln.

 

Die Tagesordnung wird wie vorstehend einstimmig angenommen.

 

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