28.03.2017 - 4.18 Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkei...

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Der Ausschussvorsitzende verweist auf die Mitteilungsvorlagen und erkundigt sich, ob Redebedarf besteht.

 

 

Auf die Nachfrage von Frau Hüneke geht Herr Becker (Bereich Verkehr und Technik) ein. Die Landeshauptstadt Potsdam sei hier zwar nicht zuständig, Betroffene könnten sich jedoch in Form eines Antrags an den zuständigen Landesbetrieb Straßenwesen Sachgebiet Verkehrsbehörde BAB wenden.

 

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen und Verkehr nimmt die Mitteilungsvorlage 17/SVV/0157 zur Kenntnis.

 

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