28.03.2017 - 4.1 Bebauungsplan Nr. 146 "Nordwestseite Jungfernse...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Herr Goetzmann führt aus, dass es sich bei dieser Vorlage um eine Rücküberweisung handelt. Grund dafür war zum Zeitpunkt der Behandlung in der Stadtverordnetenversammlung bestehender Abstimmungsbedarf. Der aktuelle Sachstand sei unverändert gegenüber dem zur damaligen Abstimmung im SBV-Ausschuss am 8.11.2016, wo die geänderte Vorlage mit 4:0:3 zur Empfehlung beschlossen wurde.

 

 

Frau Hüneke, die seinerzeit die Rücküberweisung beantragt hatte, gibt an, keinen Abstimmungsbedarf mehr zu haben.

 

 

Der Ausschussvorsitzende erklärt, dass das Votum aus dem SBV-Ausschuss vom 8.11.2016 unverändert bestehen bleibt.

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen und Verkehr empfiehlt folgende neue Fassung der Stadtverordnetenversammlung zur Beschlussfassung:

 

 

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

  1. Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 146 „Nordwestseite Jungfernsee/Nördliche Parkanlage Villa Jacobs“ wird entlang der Uferlinie des Jungfernsees in die Teilbereiche der eigenständig weiterzuführenden Bebauungspläne Nr. 146-1 “Nordwestseite Jungfernsee“ und Nr. 146-2 “rdliche Parkanlage Villa Jacobs“ geteilt. Auf Anlage 2 wird verzichtet.

 

  1. Der Entwurf des Bebauungsplans Nr. 146-1 “Nordwestseite Jungfernsee“ ist gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen (siehe Anlagen 4 und 5). Vor Auslegung des Bebauungsplans sind die Planzeichnung und Begründung entsprechend anzupassen.

 

  1. Dem städtebaulichen Vertrag zum Bebauungsplan Nr. 146-1 “Nordwestseite Jungfernsee“ wird zugestimmt, soweit aus der Öffentlichkeitsbeteiligung kein Änderungsbedarf mehr resultiert (siehe Anlage 7).

 

 

Eine erneute Abstimmung erfolgt nicht.

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Anlagen zur Vorlage