11.04.2017 - 4.2 Uferweg in der Speicherstadt
Grunddaten
- TOP:
- Ö 4.2
- Zusätze:
- Fraktion DIE LINKE FA (Wiedervorlage)
- Datum:
- Di., 11.04.2017
- Status:
- öffentlich (Sitzungsgeld freigegeben)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Antrag
- Federführend:
- Fraktion Die Linke
- Beschluss:
- zur Kenntnis genommen
Herr Jäkel erinnert für die antragstellende Fraktion an die Zielstellung des Antrages, die Voraussetzungen für den Bau des Uferweges am Wasserwerk in der Leipziger Straße zu schaffen. In der letzten Sitzung ist informiert worden, dass bereits Planungsmittel auf dem Weg sind und die Verwaltung erklärt habe, dass die Realisierung greifbar sei.
Herr Goetzmann teilt mit, dass aus dem Paketzusammenhang des Stadt-Umland-Wettbewerbes eine geänderte Priorisierung für Potsdamer Projekte notwendig wird, da die Gemeinde Stahnsdorf die Kofinanzierung des gemeinsam mit der Landeshauptstadt geplanten Projektes „Radschnellroute Stahnsdorf-Potsdam“ im Förderzeitraum nicht sicherstellen kann. Dies wurde verbindlich gegenüber den Projektpartnern erklärt. Der Bau lediglich des Potsdamer Abschnittes wäre jedoch ohne Anschluss nach Stahnsdorf nicht förderfähig und auch nicht zielführend. Von daher wird das Projekt im Rahmen des Stadt-Umland-Wettbewerbes nicht weiter verfolgt und eine Neuverteilung der für das Projekt bisher geplanten EFRE-Fördermittel erforderlich. Die Wettbewerbspartner unterstützen eine Verteilung der Mittel auch an andere Potsdamer Projekte aus dem Stadt-Umland-Wettbewerb, insbesondere aus dem Themenfeld „Nachhaltige Mobilität“, da dieses durch den Wegfall des Radschnellweges sonst deutlich an Gewicht verlieren würde.
Aus den frei gewordenen Mitteln ist es nunmehr möglich einen Teil für das Projekt „Uferweg Wasserwerk Leipziger Straße“ zu verwenden. Man ist auf gutem Wege auch die Fördermittelbeantragung zu bewältigen.
Herr Jäkel dankt der Verwaltung, dass die Voraussetzungen für den Bau des Uferweges am Wasserwerk in der Leipziger Straße geschaffen worden sind und erklärt, dass der Antrag als durch Verwaltungshandeln erledigt angesehen werden kann.