11.04.2017 - 4.11 Bebauungsplan Nr. 141 "Entwicklungsbereich Kram...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Herr Goetzmann bringt die Vorlage ein. Aufgrund der veränderten Gegebenheiten (siehe Berichterstattung im TOP 4.1) ist es jetzt beabsichtigt zügig weiter zu kommen. Ein erster Schritt ist die Anpassung der Geltungsbereiche der Teilbebauungspläne an den aktuellen Stand der Planung und eine sinnvolle Orientierung. Folgende 3 Planverfahren sollen als erstes auf den Weg gebracht werden:

 

-          Planverfahren Nr. 141-1 „Entwicklungsbereich Krampnitz Klinkerhöfe Süd“,

 

-          B-Plan Nr. 141-4 „Entwicklungsbereich Krampnitz Klinkerhöfe Ost“ und

 

-          B-Plan Nr. 141-5 „Entwicklungsbereich Krampnitz Uferpark“.

 

Parallel dazu ist die Änderung des Flächennutzungsplanes erforderlich. Insulär für das Verfahren Nr. 141-1, um anschließend an den Städtebaulichen Wettbewerb, der in diesem Jahr begonnen werden soll, eine generelle Flächennutzungsplanänderung vorzunehmen.

 

 

Auf Rückfragen und Hinweise von Frau Hüneke und Herrn Tomczak geht Herr Goetzmann ein.

 

 

Der Ausschussvorsitzende stellt die Vorlage zur Abstimmung.

 

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Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen und Verkehr empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung zur Beschlussfassung:

 

 

Die Stadtverordnetenversammlung ge beschließen:

 

  1. Der räumliche Geltungsbereich des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes Nr. 141-1 „Entwicklungsbereich Krampnitz Klinkerhöfe Süd“ ist zu ändern. Der wirksame Flächennutzungs­plan wird im Parallelverfahren geändert, dabei umfasst diese Änderung auch einen Teil des Hauptstraßennetzes außerhalb des Entwicklungsbereiches. Eine veränderte Darstellung der Wald- und Landwirtschaftsflächen nordöstlich der Landesstraße 92, die entsprechend dem Zielab­weichungsbescheid von einer Bebauung freizuhalten sind, ist nicht Bestandteil des Änderungsverfahrens (gemäß Anlagen 1, 2, 3 und 5).

 

  1. Ergeben sich aus den Ergebnissen des geplanten städtebaulichen Realisierungswettbewerbs für die Neubauflächen des Entwicklungsbereiches Änderungsbedarfe für den Flächennutzungsplan, ist dieser entsprechend zu ändern (gemäß Anlagen 4 und 5).

 

  1. Der Bebauungsplan Nr. 141-4Entwicklungsbereich Krampnitz Klinkerhöfe Ost“ ist nach § 2 Abs. 1 BauGB aufzustellen (gemäß Anlagen 6, 7 und 3).

 

  1. Der Bebauungsplan Nr. 141-5Entwicklungsbereich Krampnitz Uferpark ist nach § 2 Abs. 1 BauGB aufzustellen (gemäß Anlagen 8, 9 und 3).

 

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Abstimmungsergebnis:

Zustimmung:

4

Ablehnung:

0

Stimmenthaltung:

2

 

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Anlagen zur Vorlage