25.04.2017 - 4.12 Kunstrasenplatz Nowawiese
Grunddaten
- TOP:
- Ö 4.12
- Zusätze:
- Fraktion DIE aNDERE B/Sp., WA KIS, JHA, HA
- Datum:
- Di., 25.04.2017
- Status:
- öffentlich (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Antrag
- Federführend:
- Fraktion DIE aNDERE
- Beschluss:
- abgelehnt
Herr Kuppert bringt den Antrag ein.
Herr Kirsch spricht sich gegen den Antrag aus und verweist darauf, dass dieser als Bolzplatz gedacht war.
Frau Reimers empfiehlt die Situation am Standort länger zu beobachten. Nur wenn ein dauerhafter Missstand besteht, sei eine Reaktion erforderlich.
Herr Berlin unterstützt den Antrag. Der Platz müsse bespielbar sein und Fehler behoben werden.
Herr Richter (Kommunaler Immobilien Service) stellt dar, dass der Platz zu keinem Zeitpunkt überflutet war und beim Aufbau auch keine Drainage vergessen worden ist. Der Platz wurde gesperrt, da er nach der Inbetriebnahme weit mehr als zulässig genutzt worden ist. Diese Sperrung ist von dem Verein ignoriert worden. Durch die zu intensive Nutzung ist die Gewährleistung verloren gegangen.
Die Anlage eines Kunstrasenplatzes mit Flutlicht hätte mehr Nutzung zur Folge. Herr Richter macht auf die Auflagen aus dem Genehmigungsverfahren aufmerksam, die die Einrichtung von sanitären Anlagen an diesem Standort ausschließen.
Herr Kirsch äußert, dass es sich hier um eine frisch angelegte Rasenfläche handelt, bei der immer in den ersten zwei Jahren eine schlechte Versickerung zu erwarten wäre.
Herr Kuppert hält an dem Antrag fest, da die Fläche nicht nur als Bolzplatz genutzt würde, sondern auch durch den Vereinssport.
Der Ausschussvorsitzende stellt den Antrag zur Abstimmung.
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Der Oberbürgermeister wird beauftragt, zu prüfen, welche Voraussetzungen dafür geschaffen werden müssen, auf dem städtischen Sportplatz Nowawiese einen beleuchteten Kunstrasenplatz zu errichten. Insbesondere sollen die baurechtlichen und finanziellen Rahmenbedingungen geklärt werden.
Die Stadtverordnetenversammlung ist bis zum Juli 2017 über das Prüfergebnis zu unterrichten.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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