09.05.2017 - 4.4 Werbesatzung, Teilbereich Nördliche Vorstädte, ...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 4.4
- Zusätze:
- Oberbürgermeister, FB Stadtplanung und Stadterneuerung
- Datum:
- Di., 09.05.2017
- Status:
- öffentlich (Sitzungsgeld freigegeben)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich Stadtplanung und Stadterneuerung
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Frau Holtkamp (Verbindliche Bauleitplanung) bringt die Vorlage ein. Mit der 1. Änderung der Werbesatzung für den Teilbereich Nördliche Vorstädte und Bornstedt wurde aufgrund der städtebaulichen Entwicklung des Bornstedter Felds, der Geltungsbereich der Satzung um diese Flächen erweitert, um ein einheitliches Stadtbild an Werbeanlagen im gesamten Nordraum der Landeshauptstadt Potsdam zu erreichen. Es ist vorgesehen, die Bestimmungen in § 10 der geltenden Brandenburgischen Bauordnung in Verbindung mit den Regelungsumfang der geltenden Werbesatzung zur Verwirklichung baugestalterischer und städtebaulicher Absichten, zum Schutz bestimmter Bauten, Straßen und Plätze im Nordraum von Potsdam und von Baudenkmälern in ihren Regelungen zu vereinfachen und anwenderfreundlicher zu gestalten. Frau Holtkamp erinnert in diesem Zusammenhang auch an den Auftrag der Stadtverordnetenversammlung zur Prüfung der Werbesatzung aus dem vergangenen Jahr.
Auf die Anregung von Herrn Wiggert ggf. den Titel um die Berliner Vorstadt zu erweitern, geht Frau Holtkamp ein.
Der Ausschussvorsitzende stellt die Vorlage zur Abstimmung.
Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen und Verkehr empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung zur Beschlussfassung:
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Die Werbesatzung der Landeshauptstadt Potsdam, Teilbereich Nördliche Vorstädte, Bornstedt und Bornstedter Feld, 1. Änderung ist gemäß § 87 Abs. 8 Satz 3 der Brandenburgischen Bauordnung (BbgBO) öffentlich auszulegen (s. Anlage 1).
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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