30.05.2017 - 6 Sonstiges

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Herr Putz hatte aufmerksam gemacht, dass die AOK Brandenburg eine Dienststelle in die Brandenburger Str. 72, früher Gastmahl des Meeres, verlegt und die Verwaltung gebeten zu prüfen, ob der barrierefreie Zugang gewährt wird.

 

Herr Goetzmann (Fachbereich Stadtplanung und Stadterneuerung) bestätigt, dass eine AOK-Dienststelle in erheblichem Maße von Menschen mit Behinderungen aufgesucht wird. Entsprechend § 50 der Brandenburgischen Bauordnung umfasst die Baugenehmigung mehrere Nebenbestimmungen, die zu erfüllen sind. Die barrierefreie Erschließung wird über einen neuen Eingang an der Schopenhauer Straße gesichert. Auch für den Besuch innerhalb des Gebäudes sind entsprechende Vorgaben zu erfüllen. Zwei behindertengerechte Stellplätze sind nachzuweisen.

 

Herr Putz bittet auch darauf zu achten, dass ein Wendeplatz an den Stellplätzen erforderlich sei.

 

 

 

 

Der Ausschussvorsitzende beendet die Sitzung und bittet zu beachten, dass die Sitzung am 13.6.2017 in der Biosphärenhalle stattfinden wird.

 

 

Die Vorstellung der Bauvorhaben wird dann erst wieder am 27.06.2017 erfolgen.

 

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