30.05.2017 - 4.10 Konzept für Senioreneinrichtungen
Grunddaten
- TOP:
- Ö 4.10
- Zusätze:
- Fraktion CDU/ANW GSI (ff)
- Datum:
- Di., 30.05.2017
- Status:
- öffentlich (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Antrag
- Federführend:
- Fraktion CDU/ANW
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Herr Eichert bringt den Antrag ein. Zielstellung sei die Sicherung von Flächen.
Herr Bindheim (Fachbereich Soziales und Gesundheit) informiert, dass diese Art der Planung nicht allein durch die Kommune erfolgen könne. Die Planung setzt vielmehr die Abstimmung mit dem Land, den Pflegekassen und den Betreibern von Einrichtungen voraus. Flächensicherung allein würde nicht ausreichen.
Auf die Nachfrage von Herrn Kirsch in welchen Bebauungsplangebieten dies möglich wäre antwortet Herr Goetzmann (Fachbereich Stadtplanung und Stadterneuerung), dass dazu keine pauschale Einschätzung möglich sei. Dabei sei zu unterscheiden, um welche Art von Pflegeeinrichtungen es sich handelt. Zudem stünde als Voraussetzung, dass auch der Grundstückseigentümer Interesse daran habe. In diesem Falle gehe es nicht um eine aktive Stadtplanung, sondern um eine Fachentwicklungsplanung. Diese liege nicht im Geschäftsbereich Stadtentwicklung, Bauen und Umwelt.
Auf einzelne Rückfragen von Ausschussmitgliedern gehen Herr Bindheim und Herr Goetzmann ein.
Der Ausschussvorsitzende stellt den Antrag zur Abstimmung.
Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen und Verkehr empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung zur Beschlussfassung:
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Die Erstellung eines stadtweiten Konzeptes für stationäre und teilstationäre Pflegeeinrichtungen sowie die Reservierung dazu notwendiger Flächen.