27.06.2017 - 4.14 Weg zwischen Zeppelinstraße und Schafgraben

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Herr Becker (Bereich Verkehr und Technik) informiert, dass es sich hier um einen Eisenbahnbetriebsweg handelt, sodass die Stadtverwaltung keine Möglichkeit der Umwidmung habe. Auch eine Doppelwidmung wurde geprüft und ist nicht umsetzbar. Die angrenzenden Nachbargrundstücke sind ebenfalls privat. Nach dem Haushaltsrecht kann auf fremden Grundstücken keine Beleuchtung errichtet werden. Entsprechend dem bereits zur Stadtverordnetenversammlung am 5. Juli 2017 vorliegenden  Antrag wird die Verwaltung das Gespräch mit der Deutschen Bahn AG als Eigentümer des Weges zur Frage der Beleuchtung suchen.

 

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen und Verkehr nimmt die Mitteilungsvorlage zur Kenntnis.

 

 

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