11.07.2017 - 5.4 Information zum Städtebaulichen Realisierungswe...

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Herr Rubelt informiert, dass Krampnitz das wichtigste Entwicklungsgebiet in Potsdam sei und die Verwaltung beabsichtigt häufig über den Sachstand zu informieren. Aus diesem Grunde wird es fraktionsübergreifend über den Wettbewerb hinaus einen informellen Kreis in Form von Jour-fixe-Terminen geben.

 

 

Entsprechend der Verabredung im Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen und Verkehr den Ausschuss in Wettbewerbsverfahren der Landeshauptstadt Potsdam einzubinden, informiert Herr Goetzmann (Fachbereich Stadtplanung und Stadterneuerung), dass der Entwicklungsträger Krampnitz zurzeit einen zweistufigen städtebaulichen Realisierungswettbewerb für den nordwestlichen Entwicklungsbereich Krampnitz vorbereitet. (siehe Tischvorlage).

 

r die Teilbereiche III ehem. Sportplatz, IV Angerdörfer und VI Heizhaus und angrenzende Flächen soll ein offener, zweiphasiger, interdisziplinärer Realisierungswettbewerb gem. RPW 2013 - Richtlinien für Planungswettbewerbe, § 3 Abs. 2 RPW für Architekten und Landschaftsarchitekten, durchgeführt werden. Die Teilnehmerzahl in der 2. Stufe ist auf max. 10 Büros begrenzt.

 

Das gesamte Verfahren ist bis gem. RPW bis zum Abschluss anonym.

 

Die Verwaltung hat das dringliche Anliegen, 3 Mitglieder aus dem Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen und Verkehr als Sachpreisrichter zu gewinnen und für dieses Verfahren zu benennen und möglichst auch 3 Stellvertreter.

 

 

Auf folgende Inhalte des Konzeptes zur Durchführung des offenen, zweiphasigen, interdisziplinären, städtebaulichen Realisierungswettbewerbs für Flächen innerhalb des städtebaulichen Entwicklungsbereiches Krampnitz geht Herr Goetzmann näher ein:

 

-          Ziel des Verfahrens ist es, das im Rahmen der Vorbereitenden Untersuchung (2012) entwickelte städtebauliche Konzept der Angerdörfer zu verifizieren. Hierbei steht insbesondere die Realisierungs- und Vermarktungsfähigkeit der vorgesehenen Wohnungstypen und ihrer stadträumlichen Anordnung im Mittelpunkt. Insbesondere vor dem Hintergrund der stark wachsenden Stadt Potsdam und der neuesten Bevölkerungsprognose werden dringend neue Wohnungen gebraucht.

 

-          Die verkehrstechnische Untersuchung hat ergeben, dass die verkehrlichen Auswirkungen bei einer Einwohnerzahl von bis zu 6.900 für den Entwicklungsbereich verträglich sind. Um die Erhöhung der Belastung für die B 2 und L 92 abzufedern, ist der Anschluss des neuen Stadtquartiers an das Straßenbahnnetz der Landeshauptstadt Potsdam geplant.

 

-          In diesem Zusammenhang und vor dem Hintergrund des auf Beschluss des Oberverwaltungsgerichtes Berlin-Brandenburg (OVG) im Normenkontrollverfahren weggefallenen 11 ha großen Planbereiches „Schöne Aussicht“, ist auch die im Angerdorfkonzept vorgesehene Geschossigkeit und städtebauliche Dichte zu überprüfen und den wohnungspolitischen Zielen der Landeshauptstadt Potsdam (LHP) anzupassen.

 

-          Abzüglich der in dem Restbereich des Entwicklungsbereiches vorgesehenen 3.000 Einwohner entfallen auf den Wettbewerbsbereich 2.000 bis 4.000 Einwohner. Dies entspricht etwa 1.000 bis 2.000 Wohneinheiten (abhängig von den Wohnungsgrößen), bzw. 208.000 m² Bruttogeschossfläche (BGF). Hierbei ist ein höherer Anteil an Geschosswohnungsbau (75 %) notwendig. Ca. 10 % der BGF sind für Dienstleistungsbetriebe und nicht störendes Gewerbe vorgesehen.

 

-          Es sind eine 3-zügige Grundschule mit Hort und den entsprechenden Sport- und Freiflächen, eine Kindertagesstätte sowie eine Jugendfreizeiteinrichtung innerhalb des Wettbewerbsbereiches an zentralen Stellen nachzuweisen. Die Sportflächen sollen auch außerschulisch genutzt werden können.

 

-          Es ist darüber hinaus eine weiterführende Schule vorzusehen, deren Sportflächen außerhalb des Entwicklungsbereiches liegen können (Westflanke des Wettbewerbsbereiches).

 

 

Die Durchführung wird in Form eines offenen, zweiphasigen, interdisziplinären, städtebaulichen Realisierungswettbewerbes erfolgen.

 

Die Jurysitzung Phase 1 wird voraussichtlich in der 2. Oktoberwoche stattfinden und einen ganzen Tag beanspruchen. Die Jurysitzung Phase 2 (Beurteilung der 10 Arbeiten) wird voraussichtlich Anfang Februar 2018 stattfinden und einen ¾ Tag beanspruchen.

 

 

Auf Rückfragen verschiedener Ausschussmitglieder geht Herr Goetzmann ein. Im Laufe der Diskussion erklären sich folgende Ausschussmitglieder zur Mitwirkung als Sachpreisrichter bereit:

 

-          Frau Hüneke

-          Herr Jäkel

-          Frau Reimers

-          Herr Eichert

-          Herr Kirsch

-          Herr Tomczak

 

 

Herr Kirsch stellt den Antrag per Los zu entscheiden, welches der v.g. Ausschussmitglieder Sachpreisrichter bzw. Stellvertreter wird.

 

 

 

Herr Rubelt informiert, dass es 3 stimmberechtigte Mitglieder geben wird. Darüber hinaus gebe es auch für die 3 Stellvertreter die Möglichkeit der Mitwirkung und Rederecht. Hinsichtlich des zeitlichen Rahmens macht Herr Rubelt aufmerksam, dass die Wettbewerbsausschreibung jetzt in Vorbereitung sei und eine Aufschiebung von daher schwierig. Er schlägt vor, dass die Auswahl der Sachpreisrichter entsprechend der Fraktionsstärke vorgenommen werden könne.

 

 

Der Ausschussvorsitzende stellt den Antrag von Herrn Kirsch auf Durchführung eines Losverfahrens zur Abstimmung:

Abstimmungsergebnis: 2/5/0 damit abgelehnt

 

 

Herr Eichert bittet auch die Abstimmung zur Auswahl nach Fraktionsstärke abzustimmen.

Abstimmungsergebnis: 5/2/0

 

 

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Abstimmungsergebnis:

Zustimmung:

 

Ablehnung:

 

Stimmenthaltung:

 

 

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Anlagen