05.09.2017 - 5.1 Brandenburger Straße - Gefahrenabwehr/baulicher...

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Frau Woiwode (Bereich Verkehrsanlagen) informiert anhand von Ergebnissen aus einer Untersuchung (Anlage zur Niederschrift) über den Zustand der Brandenburger Straße und die zur Gefahrenabwehr und zum baulichen Erhalt einzuleitenden Maßnahmen. Dabei geht sie im Einzelnen auf die Ausgangssituation, die Erfassung des Bestandes, die daraus resultierende Feststellung ein und stellt mögliche Varianten zur Umsetzung der Maßnahmen sowie grobe Kostenschätzungen dafür vor.

 

 

Die Herstellung wird barrierefrei erfolgen und ist somit auch für Rollstuhlfahrer nutzbar.

 

 

Herr Jäkel hebt hervor, dass die Brandenburger Straße als Fußngerzone in der Innenstadt wichtig für Potsdam sei. Aus diesem Grund sollte sie nicht asphaltiert werden, sondern den höchsten Gestaltungsanspruch, vergleichbar mit der Fläche des Alten Marktes in Potsdam, erhalten. Dies drückt sich aus in einem behutsamen Umgang mit Materialien und in einer qualitätsvollen Lösung. Gegebenenfalls wäre eine abschnittsweise Umsetzung sinnvoll. Auf jeden Fall sollte die Umsetzung mit viel Sensibilität erfolgen.

 

 

Hinsichtlich der Frage, ob die Umsetzung aus Mitteln der Sanierungsgebietsumlagen oder über eine Beteiligung der Anlieger nach Kommunalabgabengesetz erfolgen wird, kann im Moment noch keine Aussage getroffen werden. Herr Goetzmann führt aus, dass auch in einem Sanierungsgebiet die Verwendung der Mittel nicht frei zu interpretieren sei, sondern von der Zustimmung des Fördermittelgebers abhänge.

 

 

 

Herr Kirsch fragt, ob ein sanierungsbedingter Wertzuwachs berücksichtigt wird.

 

 

Frau Woiwode antwortet, dass eine rechtliche Prüfung notwendig sei. Sie ergänzt, dass auch Instandsetzungen umlagefähig sind, wenn sie grundhaft sind.

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Anlagen