26.09.2017 - 4.6 Bebauungsplan Nr. 144 "Dortustraße/Hoffbauerstr...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Frau Holtkamp (Bereich Verbindliche Bauleitplanung) bringt die Vorlage ein und informiert, dass die Stadtverordnetenversammlung im Juli 2014 den Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 144 gefasst habe, um die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Erweiterung des bestehenden Kita- und Hortstandorts sowie die Sicherung des Stadtraums zwischen der Breiten Straße und der Havel zu schaffen, die heutigen Nutzungsanforderungen an den Stadtraum zu berücksichtigen sowie die Flächen für eine mögliche spätere Rekonstruktion des Stadtkanals planungsrechtlich zu sichern.

Es erfolgten drei öffentliche Auslegungen, über deren Ergebnis Frau Holtkamp berichtet. Sie regt an, die Satzung über den Bebauungsplan zur Beschlussfassung zu empfehlen.

 

 

Auf Rückfragen geht Herr Goetzmann (Fachbereich Stadtplanung und Stadterneuerung) ein.

 

 

Der Ausschussvorsitzende stellt die Vorlage zur Abstimmung.

 

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Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen und Verkehr empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung zur Beschlussfassung:

 

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

  1. Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 144 "Dortustraße/ Hoffbauerstraße (Stadtkanal)“ ist nach § 9 Abs. 7 BauGB zu ändern (gemäß Anlage 2).

 

  1. Im Rahmen der Abwägung nach § 1 Abs. 7 BauGB wird über die Stellungnahmen der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zum Bebauungsplan Nr. 144 "Dortustraße/ Hoffbauerstraße (Stadtkanal)“ entschieden (gemäß Anlagen 4A, 4B, 5A, 5B, 6A und 6B).

 

  1. Der Bebauungsplan Nr. 144 "Dortustraße/ Hoffbauerstraße (Stadtkanal)“ wird gemäß § 10 BauGB als Satzung beschlossen, die dazugehörige Begründung wird gebilligt (siehe Anlagen 7 und 8).

 

 

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Abstimmungsergebnis:

Zustimmung:

7

Ablehnung:

0

Stimmenthaltung:

0

 

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Anlagen zur Vorlage