12.12.2017 - 4.3 Städtebauliche Zielplanung als Ergebnis der Vor...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Die Tagesordnungspunkte 4.3 und 4.4 werden gemeinsam behandelt.

 

 

Herr Goetzmann (Fachbereich Stadtplanung und Stadterneuerung) erläutert, dass im Kern die formellen Bedingungen für die Städtebauförderung in der „Jägervorstadt Ost“ zu schaffen sind. Er führt aus, dass für den Einsatz von Fördermitteln aus der Städtebauförderung eine Reihe von Voraussetzungen zu erfüllen sind:

 

- die Abgrenzung eines Fördergebietes

- die Durchführung Vorbereitender Untersuchungen

- die städtebauliche Zielplanung und

- das Bekenntnis der Stadtverordnetenversammlung zu einer Zielaussage für das jeweilige Gebiet.

 

 

Herr Goetzmann macht aufmerksam, dass der Campus der Stadtverwaltung zwischen der Friedrich-Ebert-Straße, der Hegelallee und der Jägerallee erhebliche Defizitpunkte aufweise, wie die Unübersichtlichkeit für den Bürger bzw. eine verwirrende Wege- und Gebäudestruktur trotz vorhandener Wegweiser. Dem Anspruch an einen modernen Dienstleistungsstandort könne man damit nicht gerecht werden. Zusätzlich bestehe der Bedarf an Büroräumen aufgrund des Mitarbeiterzuwachses und auch der Umgang mit dem Plenarsaal der Stadtverordnetenversammlung, welcher derzeit nur einen minimalen Ansatz zur Teilnahme an öffentlichen Sitzungen zulasse, ist Inhalt der Untersuchungen. Neben den Hochbauten stehen auch die Freiflächen weder funktional noch strukturell in einem angemessenen Verhältnis zur Bedeutung des Gebietes.

 

 

Abschließend macht Herr Goetzmann deutlich, dass mit diesen Vorlagen keine Vorfestlegungen vorgenommen werden sollen. Es ist beabsichtigt, die Ergebnisse der entsprechenden Studien im nächsten Jahr vorzulegen. Die aktuellen Vorlagen dienen der Komplettierung der Legitimation für die bereits in ersten Tranchen bewilligten Mittel für die erforderliche Grundsanierung des Stadthauses. Hinsichtlich der Behebung der gravierenden städtebaulichen und funktionalen Missstände auf dem Rest des Campus besteht noch umfangreicher Klärungs-, Konzeptvertiefungs- und Diskussionsbedarf.

 

 

Auf Rückfragen und Hinweise verschiedener Ausschussmitglieder gehen Herr Goetzmann und Herr Rubelt ein.

 

 

Der Ausschussvorsitzende stellt die Vorlage zur Abstimmung.

 

 

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Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen und Verkehr empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung zur Beschlussfassung:

 

 

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Die städtebauliche Gesamtmaßnahme „Jägervorstadt-Ost“ wird als Ergebnis der Vorbereitenden Untersuchungen auf Grundlage der

 

-          städtebaulichen Zielplanung für das Gebiet „Jägervorstadt-Ost“ (Anlage 1)

-          in der ausgewiesenen Fördergebietsgrenze (Anlage 2)

 

durchgeführt. Perspektiven für nicht zeitnah mit Unterstützung der Städtebauförderung umsetzbare Maßnahmen sind anhand vertiefender Konzeptentwicklung zu erarbeiten und wirtschaftlich zu bewerten.

 

Der Bericht über die Vorbereitenden Untersuchungen (VU) „Jägervorstadt-Ost wird zur Kenntnis genommen. (Anlage 3)

 

 

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Abstimmungsergebnis:

Zustimmung:

7

Ablehnung:

0

Stimmenthaltung:

0

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: http://egov.potsdam.de/public/to020?SILFDNR=9156&TOLFDNR=115188&selfaction=print