12.01.2017 - 3.9.3 Jahresabschluss der Landeshauptstadt Potsdam zu...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 3.9.3
- Zusätze:
- Oberbürgermeister, Fachbereich Rechnungswesen und Steuern alle Ausschüsse und OBR
- Datum:
- Do., 12.01.2017
- Status:
- öffentlich (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- GB Zentrale Steuerung und Finanzen
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Herr Weise weist nochmals darauf hin, dass der Tagesordnungspunkt heute im KOUL-Ausschuss abschließend behandelt werden soll, sodass die Voten zur Stadtverordnetenversammlung am 25.01.2017 vorliegen und dort eine Beschlussfassung vorgenommen werden kann.
Herr Jäkel bittet darum, folgende Frage mitzunehmen:
Warum wird der Finanzmittelüberschuss in Höhe von 2.306 TEUR nicht im nächsten Haushaltsjahr 2015 zur Deckung verwendet?
Der Ausschussvorsitzende stellt die Vorlage zur Abstimmung.
Der Ausschuss für Klima, Ordnung, Umweltschutz und ländliche Entwicklung empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung zur Beschlussfassung:
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
- Die Stadtverordnetenversammlung beschließt den vom Kämmerer aufgestellten und vom Oberbürgermeister festgestellten Jahresabschluss zum 31. Dezember 2014 in der vorliegenden Fassung (Anlage 1). Der Jahresabschluss weist in der Ergebnisrechnung einen Gesamtüberschuss von € 21.135.760,15 aus. Der Gesamtüberschuss ergibt sich aus dem Ergebnis der laufenden Verwaltungstätigkeit von € 17.812.721,46 dem Finanzergebnis von
€ 2.081.527,05 und dem außerordentlichen Ergebnis von € 1.241.511,64.
- Die Stadtverordnetenversammlung genehmigt darüber hinaus alle im Rahmen der Jahresabschlussarbeiten bekannt gewordenen unabweisbaren über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen des Haushaltsjahres 2014 (Anlage 2). Die Unabweisbarkeit wurde durch das Rechnungsprüfungsamt im Rahmen der Jahresabschlussprüfung bestätigt.
- Die Stadtverordnetenversammlung nimmt den Schlussbericht des Rechnungsprüfungsamtes über die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2014 (Anlage 3) zur Kenntnis.
- Dem Oberbürgermeister wird, entsprechend der Empfehlung des Rechnungsprüfungsamtes, nach § 82 Absatz 4 BbgKVerf uneingeschränkte Entlastung für das Haushaltsjahr 2014 erteilt.
Anlagen zur Vorlage
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Anlagen
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1
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48,1 kB
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