16.02.2017 - 3.1.3 Haushaltssatzung der Landeshauptstadt Potsdam f...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Herr Walter erkundigt sich, wie mit den Änderungsanträgen der Fraktionen umgegangen werden soll. Vorgesehen sei, diese im Finanzausschuss am 23.2. zu beraten. Die Änderungsanträge seiner Fraktion möchte er jedoch auch in diesem Ausschuss behandelt wissen.

 

 

Herr Weise (Geschäftsstelle Stadtentwicklung und Bauen) weist darauf hin, dass die Änderungsanträge nur im Finanzausschuss behandelt und abschließend votiert werden sollen, da es sonst zu inhaltlichen Überschneidungen kommen könne. Alle Anliegen und Fragen, die sich in den Änderungslisten der Ortsbeiräte, der Fraktionen etc. widerspiegeln, werden im Finanzausschuss beantwortet. Die Änderungsanträge der Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen könnten hier heute aber durchaus besprochen werden. Abzustimmen sei heute in jedem Fall die ursprüngliche Vorlage, um ihren avisierten Zeitplan nicht zu gefährden.

 

 

Herr Walter gibt drei Änderungsanträge seiner Fraktion zu Protokoll mit der Bitte, sie zu besprechen und zur Kenntnis zu nehmen.

 

Änderungsantrag 1:

Im Haushaltsplan für 2017, Produkt 55400 UNB - wird der Ansatz für Planstellen statt der geplanten 8,53 VZE auf 10 VZE verstärkt.“

 

Änderungsantrag 2:

Im Haushaltsplan für 2017, Produkte 56100 und 56101 - Maßnahmen für Klimaschutz und Maßnahmen für Umweltschutz - werden die Ansätze global auf jeweils 2.000.000 € verstärkt.“

 

Änderungsantrag 3:

Im Haushaltsplan für 2017, Produkt 55100 - Öffentliches Grün/Landschaftsbau - wird der Ansatz für Unterhaltung des sonstigen unbeweglichen Vermögens (Sachkonto 5221200) von derzeit 280.000 € auf 350.000 € verstärkt.“

 

Zum Änderungsantrag 1:

 

Herr Weise führt aus, dass die Aufstockung der Stellen von zurzeit ca. 8,5 auf 10 Stellen nachvollziehbar sei und vor den Ergebnissen der Organisationsuntersuchung im Bereich 443 erforderlich erscheint. Der zusätzliche Stellenbedarf von einer Vollzeitstelle wurde für die Haushaltsanmeldung 2017 berücksichtigt. Begründet wurde dieser Mehrbedarf mit dem Wachstum der Stadt und den damit verbundenen höheren Antragszahlen in diesem Themenbereich. Eine angemeldete Stelle findet sich in der Prioritätenliste des Geschäftsbereiches 4, auf der Position 5 wieder. Diese Position dürfte nach bisherigem Kenntnisstand eine aussichtsreiche Position für eine Besetzung der Stelle nach in Krafttreten des Haushaltes 2017 sein. Für die eine Personalstelle wird eine Deckung aus einem anderen Geschäftsbereich als nicht erforderlich angesehen. Für die weitere 0,47 Vollzeiteinheiten (VZE) gibt es keine Deckungsmöglichkeiten innerhalb des Geschäftsbereiches 4.

 

Zum Änderungsantrag 2:

 

Herr Weise erläutert, dass auch im Geschäftsbereich 4 zahlreiche Maßnahmen in verschiedenen Handlungsfeldern umgesetzt werden, die dem Klima- und Naturschutz zugutekommen und einen Umfang von über 2.000.000 EUR ausmachen. Hierbei handelt es sich insbesondere um folgende Handlungsfelder:

 

a)      Natur- und Umweltschutzmaßnahmen - Handlungsfeld Landschafts- und Umweltplanung (88.600 EUR)

      Unterprodukt 5540000 (Naturschutz, Landschaftspflege): Umweltmonitoring (35.000 EUR)

      Unterprodukt 5371000 (Bodenschutz, Altlasten): Nachsorge Altablagerung Paaren (3.600 EUR)

      Gutachterkosten/ Orientierende Untersuchungen i.R. der Gefahrenermittlung (40.000 EUR)

      Unterprodukt 561000 (Umweltschutz): Planungs-/ Gutachterleistungen im Immissionsschutz: Ergänzungen Lärmaktionsplan, Gutachten zu Immissionen (10.000 EUR)

b)      Handlungsfeld Verkehr (1.952.800 EUR)

         rderung des Radverkehrs: Ergebnishaushalt (549.900 EUR) und Investitionshaushalt (992.900 EUR)

      Parkraumbewirtschaftung (räumliche Ausweitung der Parkraumbewirtschaftung entsprechend Parkraumbewirtschaftungs- und Innenstadtverkehrskonzept sowie weiteren dringenden Bedarfen): investiv für Neu- und Ersatzneubau (70.000,00 EUR)

      Weitere Beschleunigung des ÖPNV (Maßnahmen des Verkehrsmanagements zur Beschleunigung von ÖPNV an Lichtsignalanlagen und auf Verkehrsflächen zur Verringerung der Reisezeiten): investiv 660.000 EUR (davon Fördermittel: 340.000 EUR)

 

Zum Änderungsantrag 3:

 

Herr Weise erklärt, dass die angegebene Deckungsquelle Biosphäre: UP-Konto 5730201.5431530 Gerichts-, Anwalts-, Notar-, Gerichtsvollzieherkosten und Sachverständigenkosten, Ansatz 2017 in Höhe von 3.000.000,00 EUR nicht geeignet ist. Hierbei handelt es sich um strittige Baukosten (einbehaltene Honorare) im Zusammenhang mit der Errichtung der Biosphäre. Die dazu seit 2006 laufenden Klageverfahren vor dem Landgericht Potsdam sind nach wie vor anhängig. Für diese strittigen Baukosten sind zur Risikovorsorge zweckgebundene Rückstellungen gebildet worden und stehen auch nur für diesen Zweck zur Verfügung. Diese zweckgebundenen Rückstellungen eignen sich demzufolge nicht als Deckungsquelle für die Aufstockung der Mittel zur Unterhaltung der Bäume in öffentlichen Grünanlagen.

 

 

Herr Beck betont nochmals, dass es dafür andere Deckungsquellen gebe.

 

 

Herr Weise hrt weiter aus, sollte es zu einer Bestätigung der Ansatzerhöhung um 70.000 EUR zur Unterhaltung Bäume in Grünanlagen kommen, sind dafür die Ansätze im Deckungskreis (DK) 4315, Unterhaltung Straßen, Wege und Plätze zu reduzieren.

 

 

Herr Linke bittet darum, die Rechtsquelle zu benennen, aus der hervorgeht, dass die zweckgebundenen Mittel aus den Rückstellungen der Biosphäre nicht als Deckungsquelle zu verwenden sind.

 

 

Herr Weise gibt den entsprechenden Auszug im Nachgang zur Sitzung zu Protokoll:

 

Rechtsgrundlage Auszug:

Verordnung über die Aufstellung und Ausführung des Haushaltsplans der Gemeinden

(Kommunale Haushalts- und Kassenverordnung KomHKV) vom 14.02.2008,

zuletzt geändert durch Verordnung vom 28.06.2010

 

§ 48 Rückstellungen

(1) ckstellungen sind zu bilden für folgende ungewisse Verbindlichkeiten und Aufwendungen: …

8. drohende Verpflichtungen aus Bürgschaften, Gewährleistungen und anhängigen Gerichtsverfahren

(3) Rückstellungen sind nach vernünftiger Beurteilung in angemessener Höhe zu bilden, wenn mit einer Inanspruchnahme zu rechnen ist. Sie sind aufzulösen, wenn und soweit der Grund für die Bildung entfallen ist.

 

Im kommunalen Haushaltsrecht (§ 48 Abs. 1 KomHKV) ist die Bildung und Auflösung von Rückstellungen streng begrenzt. Diese dürfen nicht für andere Maßnahmen (zweckentfremdet) verwendet werden.

 

 

Der Ausschussvorsitzende stellt die Vorlage zur Abstimmung.

 

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Der Ausschuss für Klima, Ordnung, Umweltschutz und ländliche Entwicklung empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung zur Beschlussfassung:

 

 

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Die Haushaltssatzung der Landeshauptstadt Potsdam für das Haushaltsjahr 2017 mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen wird beschlossen. Die Haushaltssatzung hat folgenden Wortlaut (siehe Anlage).

 

 

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Abstimmungsergebnis:

Zustimmung:

2

Ablehnung:

1

Stimmenthaltung:

2

 

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Anlagen zur Vorlage