20.04.2017 - 5 Sonstiges

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Herr Becker bezieht sich auf die Mitteilungsvorlage aus der vergangenen Sitzung 17/SVV/0157 Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeiten auf BAB-Abschnitten und der Nuthestraße“, in der die Information erging, zur Einleitung von straßenverkehrsrechtlichen Maßnahmen zum Schutz der Wohn-/Bevölkerung sei von den Betroffenen ein entsprechender Antrag bei dem Landesbetrieb Straßenwesen Sachgebiet Verkehrsbehörde BAB zu stellen. Er überreicht einen entsprechenden Antrag betroffener Ansässiger aus dem Ortsteil Uetz-Paaren vom 19.4.2017 verbunden mit der Bitte an die Verwaltung, das Verfahren beim Landesbetrieb zu begleiten.

 

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