20.04.2017 - 3.10 Beschluss der Novelle der Potsdamer Baumschutzv...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Herr Menzel nimmt sein Rederecht für den Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) Kreisverband Potsdam wahr. Durch die neue Verordnung sei das Grünvolumen der Stadt gefährdet. Auf Ausgleichszahlungen und Ersatzpflanzungen werde verzichtet, wodurch eine sinnvolle Möglichkeit verschenkt werde, dem weiteren Verlust entgegenzutreten. Er kritisiert, dass Bäume leichter zu fällen sein werden als bisher. Auch die Erhöhung des Stammumfangs stelle eine Verschlechterung zu der derzeit geltenden Fassung dar. Er fordert zudem einen besseren Schutz für Sträucher. Die neu definierte Abstandsregelung zu Wohnhäusern werde ebenfalls kritisch gesehen. Im Ergebnis werde der Baumschutz durch die neue Verordnung ausgehebelt. Er bittet, diesen Bedenken Rechnung zu tragen. (Die ausführliche Stellungnahme des BUND Kreisverband Potsdam ist zu den Unterlagen zu dieser Sitzung abrufbar)

 

 

Herr Kania (Baumschule Kania) nimmt sein Rederecht für die Fraktion Bürgerbündnis-FDP wahr. Er fordert, die Artenliste für Nachpflanzungen um (Wild-)Obstbäume zu ergänzen. Weiterhin sollten Laub- und Nadelbäume gleichgestellt werden. Zudem sollte die Mindestpflanzgröße bei Nadelgehölzen auf 175 200 cm heraufgesetzt werden. Er verweist auf den Änderungsantrag der Fraktion Bürgerbündnis-FDP, in dem diese Forderungen aufgenommen worden seien, und der hier heute noch eingebracht werde. Er kritisiert die unzureichende Zusammenarbeit der Unteren Naturschutzbehörde (UNB) mit den ansässigen Baumschulen. Auch er sieht durch die Novellierung künftig Baumfällungen erleichtert.

 

 

 

Herr von Osten-Sacken bringt den Änderungsantrag der Fraktion Bürgerbündnis-FDP ein und verweist auf die Ausführungen von Herrn Kania.

 

In der Anlage 2 Begründung zur PBaumSchVO ist unter § 7 (Ersatzbepflanzungen, Ausgleichszahlungen) auf Seite 19, Absatz 2 zu lesen: „…Insofern werden weiterhin geeignete mittel- oder großkronige Laub- oder Nadelbäume gefordert werden“. Dieser Satz muss geändert werden. Stattdessen sollte es heißen: "...geeignete Baumarten entsprechend der Anlage 2 der Baumschutzverordnung".

Außerdem sollten nicht nur Wildobstarten sondern auch Kulturobstarten in die Ersatzbepflanzungsliste mitaufgenommen werden. Die Liste sollte um den Begriff „Obstbäume“ ergänzt werden. Außerdem muss die Mindestpflanzgröße bei Nadelgehölzen auf 175-200 cm heraufzusetzen.

 

 

Herr Schmäh (Bereich Umwelt und Natur) erinnert an die bereits geführten Debatten zur Novellierung der Baumschutzverordnung. Zum Änderungsantrag erläutert er, dass bezüglich der Ersatzpflanzungen eine rechtliche Bindung an einen gleichwertigen Ersatz bestehe. Eine Umformulierung der betreffenden Passage sei daher nicht erforderlich. Die Liste der Anlage 2 sei beabsichtigt nicht abgeschlossen. Hier handelt es sich um Vorschläge, neben denen weitere, nicht aufgeführte gleichwertige Bäume jederzeit Eingang bzw. als Ersatzpflanzungen Verwendung finden können. Gleiches gilt auchr die Forderung nach der Ergänzung von Obstbäumen. Bezüglich der festgelegten Mindestpflanzhöhe für Nadelbäume müsse beachtet werden, dass, um ein erfolgreiches Anwachsen und eine lange Lebensdauer zu erzielen, insbesondere bei immergrünen Nadelbäumen der Anwachserfolg größer ist, je jünger der gepflanzte Nadelbaum ist. Die hier festgelegte Mindestpflanzhöhe von 150 175 cm werde dementsprechend als fachlich vorteilhaft gesehen. Die Zustimmung zum Änderungsantrag könne die Verwaltung nicht empfehlen.

 

 

Der Ausschussvorsitzende stellt den Änderungsantrag zur Abstimmung.

 

In der Anlage 2 Begründung zur PBaumSchVO ist unter § 7 (Ersatzbepflanzungen, Ausgleichszahlungen) auf Seite 19, Absatz 2 zu lesen: „…Insofern werden weiterhin geeignete mittel- oder großkronige Laub- oder Nadelbäume gefordert werden“. Dieser Satz muss geändert werden. Stattdessen sollte es heißen: "...geeignete Baumarten entsprechend der Anlage 2 der Baumschutzverordnung".

Außerdem sollten nicht nur Wildobstarten sondern auch Kulturobstarten in die Ersatzbepflanzungsliste mitaufgenommen werden. Die Liste sollte um den Begriff „Obstbäume“ ergänzt werden. Außerdem muss die Mindestpflanzgröße bei Nadelgehölzen auf 175-200cm heraufzusetzen.

 

Abstimmungsergebnis: 0:4:2 abgelehnt.

 

 

Herr Beck wirbt dafür, auch die Vorlage heute abzustimmen, auch wenn zunächst eine 1. Lesung für heute geplant gewesen sei. Zwar lägen noch nicht alle Voten der Ortsbeiräte vor, eine Abstimmung könnte jedoch unter Vorbehalt der Zustimmung der Ortsbeiräte erfolgen. Zahlreiche Debatten seien geführt worden. Die Angelegenheit sollte zum Abschluss gebracht werden.

 

 

Herr Jäkel schließt sich dieser Auffassung an und plädiert für eine heutige Abstimmung.

 

 

Herr Becker führt aus, dass die Bürgerinnen und Bürger in seinem Ortsteil Bedenken bezüglich des Schutzes ab einem Stammumfang von 45 cm hätten. Dieser sehr kleine Umfang sei schnell erreicht, wodurch vermehrt Anträge auf Fällung gestellt werden müssten. Er bezweifelt, dass die Verwaltung dieses Mehr an Fällanträgen zeitnah bearbeiten könne.

 

 

Herr Linke erkundigt sich, wie eine rechtssichere Trennung von Innen- und Außenbereich gewährleistet werden soll.

 

 

Herr Beck und Herr Schmäh führen aus, dass die Verwaltung an die Bewertung von Innen- und Außenbereich gebunden sei. Dies sei Standard z. B. auch bei immissionsschutzrechtlichen Prüfungen. Hierbei orientiere man sich an Kartenmaterial z. B. zu Bebauungsplangebieten. Grenzfälle würden immer nochmals gesondert geprüft.

 

 

Herr Kuppert erkundigt sich, bis wann Karten zur Unterscheidung von Innen- und Außenbereich vorliegen.

 

 

Herr Schmäh erklärt, dass es sich hierbei um verwaltungsinterne Karten handelt und sich Innen-/Außenbereich auch immer verändern.

 

 

Herr Linke hält die Baumschutzverordnung ohne das Vorliegen des entsprechenden Kartenmaterials für nicht beschließbar.

 

 

Frau Hüneke merkt an, dass derzeit eine rechtssichere Baumschutzverordnung existiere, bei der man bleiben solle. Sie erinnert in diesem Zusammenhang an den Antrag 17/SVV/0054 ihrer Fraktion, in dem „die in der Beschlussvorlage zur Novellierung der Potsdamer Baumschutz VO vorgesehene rechtsichere Einfügung bei Fällgenehmigungen und Ersatzpflanzungen (§7 (2) und (3) und Anlage1 „Vitalität“ und Anlage 2 „Baumarten) als Anlage der geltenden PBaumSchVO beschlossen werden soll.

 

 

Herr Piest ruft die Kompromissfindung in den vorhergehenden Debatten in Erinnerung.

 

 

Der Ausschussvorsitzende stellt die Vorlage zur Abstimmung.

 

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Der Ausschuss für Klima, Ordnung, Umweltschutz und ländliche Entwicklung empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung (unter Vorbehalt der Zustimmung der Ortsbeiräte) zur Beschlussfassung:

 

 

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

 

  1. Im Rahmen der Abwägung nach § 9 Abs. 5 BbgNatSchAG wird über die vorgebrachten Bedenken und Anregungen der Öffentlichkeit sowie der Träger öffentlicher Belange zur Novelle der PBaumSchVO entschieden (gemäß Anlage 4).

 

  1. Die PBaumSchVO (Anlage 1) wird gemäß § 8 Abs. 1 BbgNatSchAG i. V. m. § 4 Abs. 4 Satz 1 NatSchZustV erlassen; die dazugehörige Begründung (Anlage 2) wird gebilligt.

 

  1. Der Beschluss 02/SVV/0871 (bisherige Baumschutzverordnung) wird aufgehoben, so dass mit Inkrafttreten der neuen Verordnung die bisherige außer Kraft tritt.

 

 

 

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Abstimmungsergebnis:

Zustimmung:

4

Ablehnung:

2

Stimmenthaltung:

0

 

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Anlagen zur Vorlage

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Anlagen