22.06.2017 - 3.8 Phosphat Recycling

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Herr Walter bringt den Antrag ein und erläutert ihn. Er bittet um Zustimmung.

 

 

Herr Schenke (Bereich Verwaltung / Finanzmanagement) berichtet, dass im Oktober 2017 die novellierte Klärschlammverordnung in Kraft treten werde, in der Regelungen zur verpflichtenden Phosphorrückgewinnung beinhaltet sind. Die Kläranlage Potsdam-Nord falle künftig unter die Anlagen größer 100.000 EW (Einwohnerwert). Die Abwasserkonzeption für 2014 2018 enthält noch keine Regelungen zur Phosphorrückgewinnung, da zum Zeitpunkt der Erarbeitung noch keine gesetzlichen Regelungen dazu vorlagen. Auch die Aufnahme von Maßnahmen zur Phosphorrückgewinnung in die Abwasserkonzeption 2019 2023 wird der Energie und Wasser Potsdam GmbH (EWP) noch nicht möglich sein, die gesetzlich eingeräumte Übergangszeit von 12 Jahren werde wohl ausgeschöpft werden müssen. Begründet liegt dieser Umstand darin, dass die Prozesse zur Rückgewinnung von Phosphaten verfahrenstechnisch komplex und sehr aufwendig seien. Unter anderem aus Gründen der Optimierung der Kosten für den Potsdamer Abwasserkunden werde mit anderen Entsorgern in der Region nach gemeinsamen Lösungen gesucht. Erste Gespräche wurden geführt. Man stehe jedoch noch am Anfang eines entsprechenden Prozesses.

 

 

Der Ausschussvorsitzende stellt den Antrag zur Abstimmung.

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Der Ausschuss für Klima, Ordnung, Umweltschutz und ländliche Entwicklung empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung zur Beschlussfassung:

 

 

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, die Rückgewinnung von Phosphor (Phosphat) aus dem kommunalen Abwasser und Klärschlamm in der Konzeption zur Abwasserentsorgung der Landeshauptstadt Potsdam zu berücksichtigen.

 

Die Umsetzung der Phosphatrückgewinnung ist bis 2028 anzustreben.

 

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Abstimmungsergebnis:

Zustimmung:

5

Ablehnung:

0

Stimmenthaltung:

1

 

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Anlagen zur Vorlage