22.06.2017 - 3.11 Pfandringe als Beschäftigungsmodell

Beschluss:
geändert beschlossen
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Herr Walter bringt den Antrag ein und begründet ihn. Er bittet um Zustimmung.

 

 

Frau Schulze erkundigt sich, ob sich bereits ein Träger für die Durchführung eines entsprechenden Pilotprojektes bereit erklärt habe.

 

Im Nachgang zur Sitzung erklärt Herr Walter, dass der Antrag innerhalb der Verwaltung von der Geschäftsstelle für Arbeitsmarktpolitik und Beschäftigungsförderung unterstützt werde. Einen Vorhabenträger gebe es noch nicht. Dies müsste, bei Zustimmung durch die Stadtverordnetenversammlung, mit der Geschäftsstelle und der Agentur für Arbeit noch ausgehandelt werden.

 

 

Herr Rubelt verweist auf die laufenden Abstimmungen zur Sauberkeitskampagne der Landeshauptstadt, in die dieses Thema aufgenommen und in einer der entsprechenden Arbeitsgruppen ausführlicher geprüft und diskutiert werden könne.

 

 

Herr Walter nimmt diesen Vorschlag an und formuliert den Antrag für den Antragsteller wie folgt:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, zu prüfen, ob im Rahmen der Sauberkeitskampagne (DS 16/SVV/0493) die Einführung von Pfandringen über Arbeitsfördermaßnahmen in die Kampagne zu integrierten werden kann.

 

 

Der Ausschussvorsitzende stellt den geänderten Antrag zur Abstimmung.

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Der Ausschuss für Klima, Ordnung, Umweltschutz und ländliche Entwicklung empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung zur Beschlussfassung:

 

 

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, zu prüfen, ob im Rahmen der Sauberkeitskampagne (DS 16/SVV/0493) die Einführung von Pfandringen über Arbeitsfördermaßnahmen in die Kampagne zu integrierten werden kann.

 

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Abstimmungsergebnis:

Zustimmung:

4

Ablehnung:

2

Stimmenthaltung:

0