22.06.2017 - 3.13 Änderung der Kinderspielplatzsatzung - öffentli...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Herr Claes (Bereich Grünflächen) bringt die Vorlage ein und erläutert sie.

Infolge der Änderung der Brandenburgischen Bauordnung vom 19. Mai 2016 und in Umsetzung des Beschlusses der Stadtverordneten vom 7. November 2016 (16/SVV/0400) wurde eine Überarbeitung der Kinderspielplatzsatzung tig. Mit dieser Überarbeitung werde sichergestellt, dass die neue Brandenburgische Bauordnung als Ermächtigungsgrundlage auf die vorliegende Ortssatzung in vollem Umfang Anwendung findet. Dies hat u. a. zur Folge, dass die Pflicht zur Herstellung von Spielplätzen bereits bei einem Bauvorhaben ab 3 Wohnungen besteht, gleichzeitig dem Bauherren aber auch die Möglichkeit der Ablöse dieser Verpflichtung durch die Zahlung eines Geldbetrages eingeräumt wird. Die hierfür eingenommen Beträge sind durch die Landeshauptstadt Potsdam (LHP)r den Bau öffentlicher Kinderspielplätze zu verwenden. Darüber hinaus wird den aktuellen Gegebenheiten Rechnung getragen und für alle potentiellen Nutzer die uneingeschränkte Zugänglichkeit und Benutzbarkeit der auf der Basis dieser Satzung errichteten Spielflächen ermöglicht. Mit dieser Vorlage solle die öffentliche Auslegung der überarbeiteten Kinderspielplatzsatzung beschlossen werden.

 

 

Der Ausschussvorsitzende stellt die Vorlage zur Abstimmung.

 

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Der Ausschuss für Klima, Ordnung, Umweltschutz und ländliche Entwicklung empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung zur Beschlussfassung:

 

 

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Die Verwaltung wird beauftragt, auf der Basis des eingereichten Entwurfs zur Änderung der Kinderspielplatzsatzung den Trägern öffentlicher Belange gem. § 87 Abs. 8 Brandenburgische Bauordnung (BbgBO) Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben und die öffentliche Auslegung des Satzungsentwurfs durchzuführen.

 

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Abstimmungsergebnis:

einstimmig angenommen.

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Anlagen zur Vorlage