19.10.2017 - 3.1 Bebauungsplan Nr. 145 "Am Humboldtring", Ausle...

Beschluss:
vertagt
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Herr Goetzmann (Fachbereich Stadtplanung und Stadterneuerung) bringt die Vorlage ein und geht anhand einer Präsentation ausführlich auf sie ein. Geschaffen werden sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Errichtung eines Wohngebietes in Form von Geschosswohnungsbau sowie eines Kita/Schulstandortes unter Berücksichtigung der denkmalpflegerischen Belange des Parks Babelsberg und die damit einhergehende Staffelung der Gebäudehöhen von West nach Ost von drei auf fünf Geschosse. Wesentlich sei hier auch der Schutz der vorhandenen Wohnbebauung des Zentrum-Ost. Entsprechend sollen Ergänzungen nur so geplant werden, dass sie keine signifikante Beeinträchtigung des vorhandenen Wohngebietes darstellen. Einblicke in den Park Babelsberg sollen unter Berücksichtigung von lärmmindernden Maßnahmen ebenso ermöglicht werden, wie die Herstellung von Sicht- und Raumbezügen zwischen Gebietsinnerem und Havelufer.

Herr Goetzmann geht auf die bisherigen Verfahrensschritte ein und kommt dem Wunsch aus dem Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen und Verkehr nach einer Gegenüberstellung von Wertsteigerung und Kosten nach, die den Mitgliedern als nicht öffentliche Unterlage ausgereicht wird.

 

 

Herr Lack schlägt vor, die Vorlage heute in 1. Lesung zu behandeln.

 

Der Vorschlag mit einstimmig angenommen.

 

 

Es folgt die Anhörung der Rederechte.

 

Herr Volkmann vom Brandenburgischen Landesamt für Denkmalpflege und Archäologischem Landesmuseum (BLDAM) nimmt sein Rederecht wahr. Er geht auf das historisch gewachsene Stadtbild und insbesondere auf den Park Babelsberg ein. Er befürchtet negative Auswirkungen der Neubebauung auf die Parkanlage, indem die für den Park entscheidenden Sichtbeziehungen beeinträchtigt würden. Auch aus naturschutzfachlicher Sicht äert er Bedenken gegen das Vorhaben. Er bittet um Verhinderung der Umsetzung des Wohngebietes WA1, das das Denkmal nachhaltig beeinträchtigen würde.

 

 

Frau Dr. Horn von der Stiftung Preußische Schlösser und Gärten Berlin-Brandenburg (SPSG) nimmt ihr Rederecht wahr. Sie äert ebenfalls denkmalpflegerische wie auch naturschutzfachliche Bedenken gegenüber dem Vorhaben und kritisiert, dass die SPSG nicht an dem Workshopverfahren beteiligt war. Sie ruft den Beschluss der Stadtverordnetenversammlung über die Leitplanung der Stiftung aus dem Jahr 2005 in Erinnerung. Sie bittet um Beachtung der denkmalpflegerischen Ansprüche in der hiesigen Planung und drängt auf den Erhalt der Sichtbeziehungen. (die Ausführen von Frau Dr. Horn werden dem Protokoll angengt)

 

 

Herr Jäkel bringt den Ergänzungsantragr die Fraktion DIE LINKE ein und erläutert ihn ausführlich.

 

Die StVV möge beschließen:

 

Die DS möge im Unterpunkt 5. zum städtebaulichen Vertrag wie folgt ergänzt werden:

In den Städtebaulichen Vertrag sind weiterhin folgende Festsetzungen einzuarbeiten:

Die vorhandenen Bäume und Sträucher im Bereich Uferweg sind in der Breite eines Streifens von 27 Metern neben dem Zaun des Vereinsgeländes dauerhaft zu erhalten und während der Bauzeit zu schützen.

Die Verpflichtung auf Seite 2 des Vertragsentwurfes zur Schaffung nötiger Stellplätze ist um den Vermerk zu ergänzen, dass hier ein Rabatt von 25% wegen ÖPNV nach Paragraf 3 Absatz 4 der Stellplatzsatzung nicht zum Abzug gebracht wird.

Die verkehrliche Erschließung während der Bauarbeiten ist so zu organisieren, dass Bauverkehr quer durch das vorhandene Wohngebiet vermieden wird.“

 

 

Herr Goetzmann geht auf den Ergänzungsantrag ein. Der Punkt drei der Forderung stelle kein Problem dar. In der Stellplatzsatzung sei jedoch aus rechtlichen Gründen keine Änderung möglich. glicherweise setzt der Investor die Forderung von sich aus um. Eine Aufnahme in den Städtebaulichen Vertrag kann jedoch nicht erfolgen. Bezüglich der Fläche im Bereich des Uferwegs weist er darauf hin, dass es sich hier um eine Deponiefläche handelt. Wenn diese Fläche öffentlich zugänglich werden soll, werde auch die Verkehrssicherungspflicht eine große Rolle spielen. Eine dann notwendige Schuttbeseitigung stelle einen deutlichen Eingriff in den vorhandenen Grünbestand dar. Die Bereinigung der Geländeverhältnisse sei nicht zu unterschätzen.

Zu den Ausführungen von Herrn Volkmann erwidert Herr Goetzmann, dass Bäume nicht für eine schöne Aussicht gefällt werden.

 

 

Herr Linke verweist auf einen Änderungsantrag der Fraktion DIE aNDERE, der zur 2. Lesung eingebracht würde.

 

 

Herrkel erklärt sich bereit, sich mit der Verwaltung zur Formulierung seines Ergänzungsantrages gesondert abzustimmen und diese zur 2. Lesung anzupassen.

Er bittet die SPSG zur nächsten Sitzung eine bereinigte Fächeraufstellung, in der nur die Bebauung aufgenommen ist, die durch ihre Höhe die Sichtbeziehungen stört, vorzulegen. Hierdurch sollen die tatsächlich kritischen Punkte deutlicher aufgezeigt werden. Wenn ein ausgewogenes Verhältnis zwischen Grünflächen und Bebauung erreicht würde, sei ein Konsens möglich.

 

 

Herr Walter weist auf „die besonderen Anforderungen bezüglich des Artenschutzes“ nach dem Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG 2009) hin. Vor der Durchführung von Baumaßnahmen und vor Beseitigung von Vegetationsbeständen ist zu prüfen, ob die artenschutzrechtlichen Verbotsvorschriften für besonders geschützte Tierarten (z. B.gel, Fledermäuse) eingehalten werden. Er äert höchste Bedenken, diese Vorschrift aus FNP-Gebieten herauszulösen.

 

 

Auf Nachfragen geht Herr Goetzmann ein.

 

 

Herr Piest erkundigt sich zur Klärung zur 2. Lesung, wo gestörte bzw. zerstörte Sichtbeziehungen zu finden seien und bittet um Darstellung durch die SPSG.

 

 

Der Vorsitzende schließt die 1. Lesung und bittet um entsprechende Vorbereitung durch die SPSG zur nächsten Sitzung.

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Anlagen zur Vorlage

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