19.10.2017 - 3.14 Abfallgebührensatzung 2018

Beschluss:
geändert beschlossen
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Frau Prestin (Bereich öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger [Abfallentsorgung]) bringt die Vorlage ein und begründet sie. Dem Kostendeckungsprinzip folgend, ergeben sich aus geänderten Kostenansätzen Änderungen in den Gebührensätzen, woraus sich eine Überarbeitung der Abfallgebührensatzung 2017 vom 13.12.2016, hinsichtlich der Gebührensätze sowie einiger kleinerer redaktionelle Änderungen ergab. Daher wird eine neue Abfallgebührensatzung für das Jahr 2018 vorgelegt. Die Ermittlung der Kosten für die Abfallentsorgungsleistungen 2018 erfolgte auf Basis prognostizierter Abfallmengen und geplanten abfallwirtschaftlichen Leistungen unter Berücksichtigung der Erkenntnisse aus dem Jahr 2016 und Vorjahren sowie dem 1. Halbjahr 2017. Ebenfalls zu berücksichtigen sei die weitere Schaffung von Wohnraum und die steigende Einwohnerzahl.

 

 

Herr Jäkel bringt seinen Ergänzungsantrag ein und begründet ihn.

 

Die DS möge ergänzt werden um folgenden Auftrag:

 

Bei der Abrechnung der Leistungsgebühren für Restabfall und Bioabfall sind am Jahresende den Gebührenpflichtigen die real erfolgten Kippungen der Behälter zu Grunde zu legen. Für nicht geleerte Tonnen sind entsprechende Abschläge bei der Jahresleistungsgebühr vorzunehmen.“

 

 

Herr Rietz widerspricht dem Argument der wachsenden Stadt. Bei einer Verdichtung der Bevölkerung könnten pro Tour mehr Haushalte aufgenommen werden. Es müsste sich nicht zwangsläufig die Tourenzahl erhöhen. Um der Problematik der Abfallentsorgung gerecht zu werden sollte man sich im kommenden Jahr auch noch einmal mit der Abfallsatzung beschäftigen und beispielsweise der Frage nachgehen, wo man tatsächlich eine wöchentliche Abfuhr benötigt.

Der Ergänzungsantrag geht seiner Meinung nach am Ziel vorbei.

 

 

Auf Nachfragen geht Frau Prestin ein.

 

 

Der Ausschussvorsitzende lässt den Ergänzungsantrag abstimmen.

 

Die DS möge ergänzt werden um folgenden Auftrag:

 

Bei der Abrechnung der Leistungsgebühren für Restabfall und Bioabfall sind am Jahresende den Gebührenpflichtigen die real erfolgten Kippungen der Behälter zu Grunde zu legen. Für nicht geleerte Tonnen sind entsprechende Abschläge bei der Jahresleistungsgebühr vorzunehmen.

 

Er wird mit 4:2:0 angenommen.

 

 

Der Ausschussvorsitzende stellt die geänderte Vorlage zur Abstimmung.

 

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Der Ausschuss für Klima, Ordnung, Umweltschutz und ländliche Entwicklung empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung zur Beschlussfassung:

 

 

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Abfallentsorgung der Landeshauptstadt Potsdam (Abfallgebührensatzung) 2018

 

Bei der Abrechnung der Leistungsgebühren für Restabfall und Bioabfall sind am Jahresende den Gebührenpflichtigen die real erfolgten Kippungen der Behälter zu Grunde zu legen. Für nicht geleerte Tonnen sind entsprechende Abschläge bei der Jahresleistungsgebühr vorzunehmen.

 

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Abstimmungsergebnis:

einstimmig angenommen.

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Anlagen zur Vorlage