23.11.2017 - 3.9 Bebauungsplan Nr. 36-2 "Leipziger Straße / Brau...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Frau Holtkamp (Bereich Verbindliche Bauleitplanung) bringt die Vorlage ein und erläutert sie. Die Stadtverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 25.01.2017 den Beschluss zur erneuten Auslegung zum Bebauungsplan Nr. 36-2 „Leipziger Straße / Brauhausberg“ (DS 16/SVV/0769) gefasst. Mit dem vorliegenden Bebauungsplan soll die Umsetzung des im städtebaulichen Wettbewerbsverfahren zur Gestaltung des Brauhausberges ausgewählten und prämierten Entwurfs gesichert werden. Im Einzelnen erläutert Frau Holtkamp die geplanten Flächen und geht auf das Verfahren ein.

Bezüglich des Minsk seien nach wie vor beide Möglichkeiten, Neubebauung und Erhalt, in der Vorlage enthalten.

 

 

Der Ausschussvorsitzende stellt den Antrag zur Abstimmung.

 

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Der Ausschuss für Klima, Ordnung, Umweltschutz und ländlich Entwicklung empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung zur Beschlussfassung:

 

 

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

 

  1. Im Rahmen der Abwägung nach § 1 Abs. 7 BauGB wird über die Stellungnahmen der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zum Bebauungsplan Nr. 36-2 "Leipziger Straße / Brauhausberg“ entschieden (gemäß Anlagen 3A und 3B).

 

  1. Der Bebauungsplan Nr. 36-2 "Leipziger Straße / Brauhausberg“ wird gemäß § 10 BauGB als Satzung beschlossen, die dazugehörige Begründung wird gebilligt (siehe Anlagen 6 und 7).

 

 

 

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Abstimmungsergebnis:

Zustimmung:

4

Ablehnung:

1

Stimmenthaltung:

2

 

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Anlagen zur Vorlage