11.01.2017 - 3.2.6 Bürgerhaushalt Potsdam 2017 "TOP 20 - Liste der...

Beschluss:
abgelehnt
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Herr Heuer eröffnet den Tagesordnungspunkt. Für die Verwaltung erläutert Herr Hülsebeck, Fachbereichsleiter Feuerwehr, die Thematik. Er legt dar, dass die Landeshauptstadt keine rechtlichen Möglichkeiten hat, sich gegen den Berliner Senat zu positionieren. Der Oberbürgermeister hat seine Position gegenüber Berlin deutlich gemacht. Ende 2019 ist mit einer Abschaltung zu rechnen. Daher macht in seinen Augen ein Gutachten keinen Sinn. Im Anschluss an die Ausführung ergibt sich eine Diskussion. Herr Schüler entgegnet, dass der Antrag nicht nur auf die Betriebszeiten des Reaktors sondern sowohl auf die Risiken die jetzt bereits vorhanden sind als auch nach einem möglichen Abschalten, abziele. Das Risiko geht für ihn vom Reaktor selbst aus. Auch nach einer Abschaltung besteht in seinen Augen ein reales Risiko. Herr Schüler erklärt, dass es deswegen Sinn macht ein Gutachten zu beauftragen. Herr von der Osten-Sacken und Herr Heinzel betonen hingegen, dass sie keine Möglichkeiten sehen, hier rechtlich Einfluss zu nehmen.

 

Weiterer Diskussionsbedarf besteht nicht. Herr Heuer stellt den Bürgerhaushaltvorschlag Nummer 12 mit der Drucksachennummer 16/SVV/0688 zur Abstimmung.

 

Der Ausschuss für Finanzen empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung die Drucksache 16/SVV/0688 abzulehnen.

 

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Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Die Landeshauptstadt Potsdam wird beauftragt, mit einem Gutachten prüfen zu lassen, welche tatsächlichen, grenzübergreifenden und juristischen Einflussmöglichkeiten bestehen, um der Verantwortung zum Schutz der Potsdamer Bevölkerung im Falle einer Störung des auf Berliner Stadtgebiet stehenden Atomreaktors in Wannsee (BER II) nebst Sammelstelle für radioaktive Abfälle gerecht zu werden.

 

Darüber hinaus ist das Ziel zu verfolgen, eine sofortige Abschaltung des Reaktors einzuleiten.

 

 

 

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Abstimmungsergebnis:

Zustimmung:

0

Ablehnung:

6

Stimmenthaltung:

1

 

Die Drucksache 16/SVV/0688 ist vom Ausschuss für Finanzen abgelehnt.

 

Online-Version dieser Seite: http://egov.potsdam.de/public/to020?SILFDNR=9167&TOLFDNR=108356&selfaction=print