11.01.2017 - 3.1.4 Zukunftsprogramm 2020

Beschluss:
vertagt
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Die Vorlage wird vertagt.

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Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Das Zukunftsprogramm (ZP) 2020 wird mit seinen Maßnahmen umgesetzt. Sofern für die Umsetzung der Maßnahmen entsprechende Beschlüsse der Stadtverordnetenversammlung erforderlich sind (§ 28 Abs. 1 und 2 BbgKVerf), werden diese durch den Oberbürgermeister vorbereitet und zur Entscheidung vorgelegt (Anlage, Tabelle 1). Für die Umsetzung der weiteren Maßnahmen ist der Oberbürgermeister direkt zuständig (§§ 54 Abs. 1 Nr. 5 und 61 Abs. 1 i. V. m § 61 Abs. 2 S. 2 BbgKVerf) (Anlage, Tabelle 2). 

 

Die Vorschläge des Bürgerhaushalts zur Haushaltskonsolidierung werden im Falle einer entsprechenden Beschlussfassung der Stadtverordnetenversammlung in das Zukunftsprogramm übernommen. 

 

Die Stadtverordnetenversammlung wird über den Prüf- und Umsetzungsstand des Zukunftsprogramms 2020 im ersten Halbjahr des Jahres 2018 informiert. Die Abrechnung des Zukunftsprogramms 2020 erfolgt mit dem Jahresabschluss des Jahres 2017.

 

Mit dem Zukunftsprogramm 2020 wird der Oberbürgermeister gemäß Beschluss vom 1. Juni 2016 zur Vorlage 16/SVV/0302 beauftragt, eine Aufgabenkritik in der Landeshauptstadt Potsdam durch­zuführen. Mit dem Zukunftsprogramm 2020 werden die Grundlagen (Vorbereitung, Analyse und Kommunikation) für die Projektdurchführung gelegt. Der Hauptausschuss wird über den Sachstand der Aufgabenkritik informiert. 

 

 

 

 

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Anlagen zur Vorlage