17.05.2017 - 4.8 Dauerhafte Nachnutzung der Biosphäre (1. Lesung)
Grunddaten
- TOP:
- Ö 4.8
- Zusätze:
- Oberbürgermeister, Geschäftsstelle für Stadtentwicklung und Bauen K/W, SBV, JHA, HA
- Gremium:
- Ausschuss für Finanzen
- Datum:
- Mi., 17.05.2017
- Status:
- öffentlich (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 17:30
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich Stadtplanung und Stadterneuerung
- Beschluss:
- vertagt
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
- Nachdem die Prüfung einer mehrteiligen bzw. multifunktionalen Nutzung – mit konzeptioneller Neuausrichtung- der Biosphäre (Varianten 7 A, 7 B, 7 C 1 und 7 C 2) entsprechend der beigefügten fortgesetzten Variantenuntersuchung auch im Vergleich zu den Varianten 1, 3 und 4 keine Reduzierung der wirtschaftlichen Belastung der LHP ergeben hat und der Abriss der Biosphärenhalle ausscheidet, wird der Oberbürgermeister zur Gewährleistung der längerfristigen, dauerhaften, kostenminimierenden und wirtschaftlichen Betreibung der Biosphärenhalle beauftragt und bevollmächtigt, kurzfristig unter Einhaltung der vergaberechtlichen und beihilferechtlichen Bestimmungen ein erneutes Verfahren zur EU- weiten Ausschreibung für die Nachnutzung der Biosphäre als Tropenhalle in modifizierter Form (Variante 1) unter folgenden Bedingungen durchzuführen:
(1) Voranstellen eines Teilnahmewettbewerbs, um schnell und kostengünstig zu klären, ob es überhaupt Bewerber für das Projekt gibt.
(2) Zweckgebundene Betreibung auf eigenes wirtschaftliches Risiko des Betreibers für mindestens 20 Jahre
(3) Jährlicher städtischer Zuschuss, der mit fortschreitender Rentabilität nachhaltig gesenkt werden soll, ohne den Investitionshaushalt der LHP zu belasten
(4) Übertragung der Halle auf die Betreibergesellschaft mit Herauslösung
aus dem Treuhandvermögen und Sicherung gegen Grundstücksspekulationen durch Vorgabe der Nutzung für touristische Infrastruktur
(5) Vermeidung steuerrechtlicher Nachteile für die LHP
(6) Sozialverträgliche Lösung mit Erhalt der bestehenden Arbeitsplätze
- Im Falle eines erfolglosen Verlaufs des Teilnahmewettbewerbs bzw. des Vergabeverfahrens (im Rahmen des vorgenannten zweistufigen EU–weiten Ausschreibungsverfahrens) zu Ziff. 1 wird der Oberbürgermeister beauftragt und bevollmächtigt, die Biosphäre Potsdam GmbH mit der langfristigen, dauerhaften, kostenminimierenden und wirtschaftlichen Nachnutzung und Betreibung der Biosphäre als Tropenhalle in modifizierter Form (Variante 1) unter den im Beschlusspunkt zu Ziffer 1. vorgenannten gleichlautenden Bedingungen in Inhalt und Umfang der Ausschreibung zu beauftragen und die hierfür erforderlichen Verträge nach den Maßgaben unter Ziffer 1. abzuschließen.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
---|---|---|---|---|---|
1
|
(wie Dokument)
|
5,9 MB
|
|||
2
|
(wie Dokument)
|
129,9 kB
|
|||
3
|
(wie Dokument)
|
22,8 kB
|
|||
4
|
(wie Dokument)
|
23,2 kB
|
|||
5
|
(wie Dokument)
|
27 kB
|
|||
6
|
(wie Dokument)
|
19,7 kB
|
|||
7
|
(wie Dokument)
|
623,5 kB
|
|||
8
|
(wie Dokument)
|
80,4 kB
|
|||
9
|
(wie Dokument)
|
29,2 kB
|