17.05.2017 - 4.3 AKTIONSPLAN Kinder- und jugendfreundliche Kommune

Beschluss:
vertagt
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Herr Heuer eröffnet den Tagesordnungspunkt und übergibt der Verwaltung, Herrn Tölke, Fachbereichsleiter 35, das Wort.

 

Herr Tölke stellt den AKTIONSPLAN Kinder- und jugendfreundliche Kommune kurz vor.  Dieser fußt auf einen Stadtverordnetenbeschluss aus dem April 2015 und wurde mit externen Gutachten erstellt. Er betont, dass Potsdam in Bezug auf Kinderfreundlichkeit  sehr gut aufgestellt ist und bereits ein hohes Niveau an Angeboten hat. Die konkreten Ziele und Maßnahmen seien mit Hilfe einer internen Steuerungs- und Arbeitsgruppe entwickelt worden. Wesentliche Maßnahmen des Aktionsplanes sehen z. B. eine Öffnung von Schulspielplätzen, Turnhallen, Schulsportplätze und der Kita-Spielplätze außerhalb der Schulzeiten vor allem in den Ferienzeiten vor. Zunächst ist geplant, mit ein bis zwei Maßnahmen als Pilot zu beginnen. Aus Sicht des Fachbereich 35 halten sich die Kosten daher auch in Grenzen.

 

Herr Heuer dankt Herrn Tölke und eröffnet die Diskussion. Es bestehen eine Vielzahl von Fragen zu den Kosten der einzelnen Maßnahmen und Verstetigung der Koordinierungsstelle von Seiten Herrn Kube. Hier erklärt Herr Tölke, dass auch diese zunächst als Erprobung für ein Jahr eingerichtet werden soll.

 

Herr Heuer erkundigt sich, wie die Vielzahl von kleinen Einzelmaßnahmen, die zudem die Fachplanungen an verschiedenen Stellen in der Verwaltung betreffen, sich auf einen Gesamtbetrag von 330.000 Euro aufaddieren können. Der SVV Beschluss sieht insgesamt 60.000 Euro vor. Woher soll das restliche Geld kommen? Man würde heute einen Aktionsplan ohne finanzielle Untersetzung beschließen.

 

Herr Tölke führt aus, dass in 2018 182.000 Euro notwendig würden. Die Mittel seien von den verschiedenen Fachämtern wie FB 35 oder FB 93 bereits eingeplant, von anderen würde die Untersetzung noch fehlen.

 

Herr von der Osten-Sacken erklärt, dass es ein wunderschönes Projekt sei aber in der Wirklichkeit seien die Kosten schlicht erheblich. Der vorliegende Plan ist anders als das was vorgesehen war. Herr Tölke erklärt, die im Beschluss genannten 60.000 Euro umfassen die Kosten der Erstellung des Aktionsplanes und nicht die Kosten für die Umsetzung.

 

Im Anschluss werden eine Reihe Fragen zu einzelnen Maßnahmen, deren Kosten und Untersetzung gestellt, z.B. zum Budget für Spielplätze, zu den geschätzten Kosten zur Öffnung von Sportstätten oder der Finanzierung der Personalstelle für den Koordinator.

 

Herr Exner erkrt, dass es sicherlich gut wäre, wenn geprüft werde, was die Maßnahmen bedeuten und zwar nicht nur in finanzieller Hinsicht sondern auch in rechtlicher. Es stellen sich Haftungsfragen. So sei es ein Unterschied ob Schulkinder oder Kinder z.B. einen Spielplatz nutzen. 

 

Herr Schüler sieht in einem Beschluss über den Aktionsplan eine Vorwegnahme des Haushaltes 2018/2019 ff., die hier nicht vorgenommen werden sollte. Es bleibt die Frage, ob der vorliegende Aktionsplan finanzierbar ist. Die Maßnahmen müssen qualifiziert werden. Frau Dannenberg unterstützt dies. Die letzten Informationen sollten abgewartet werden, bevor man hier einen Beschluss fasst.

 

Abschließend fragt Herr Heuer, ob und welche anderen Kommunen sich beteiligen. Wie gehen diese vor? Er schlägt zudem vor, die Vorlage zu vertagen. Er bittet die Verwaltung zur nächsten Sitzung des Ausschusses für Finanzen im Juni um Beantwortung folgender Punkte:

 

Welche anderen Kommunen haben sich seit Start beteiligt und wie weit sind sie heute in der Umsetzung.

Wie stellt sich die konkrete Untersetzung der im Aktionsplan genannten Einzelmaßnahmen in der Landeshauptstadt dar?

Wie wollen die vom Aktionsplan betroffenen/beteiligten  Fachbereiche die sie betreffenden Maßnahmen finanzieren?

 

Gegen den Vorschlag die DS 17/SVV/0386 zu vertagen, erhebt sich kein Widerspruch. Die Mitglieder des Ausschusses für Finanzen stimmen dem zu. Die DS 17/SVV/0386 wird vom Ausschuss für Finanzen vertagt.

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Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

AKTIONSPLAN Kinder- und jugendfreundliche Kommune 2017 - 2020

 

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Anlagen zur Vorlage