18.10.2017 - 4.9 Verlängerung der temporären Nutzung des Verwalt...

Beschluss:
geändert beschlossen
Reduzieren

Herr Heuer eröffnet die Tagesordnungspunkte 4.7; 4.8 und 4.9, die gemeinsam diskutiert und beraten werden sollen.

 

Er übergibt das Wort an die Verwaltung. Herr Kümmel, Büroleiter des Oberbürgermeisters geht auf die Vorlagen 17/SVV/0720 ein. Insbesondere weißt er darauf hin, dass nicht entschieden werden soll, ob das Rechenzentrum verlängert wird sondern ob der Mehraufwand geschaffen wird, um eine Verlängerung zu ermöglichen.

 

Frau Beck bringt anschließend einen Änderungsantrag für die Fraktion DIE aNDERE zur Drucksache 17/SVV/0720 ein und begründet diesen.

 

Die DS 17/SVV/0720 (Verlängerung der temporären Nutzung des Rechenzentrums als Kunst- und Kreativhaus Finanzierung des dafür nötigen Mehraufwandes) wird mit folgenden Änderungen beschlossen:

 

Zur Verlängerung der temporären Nutzung des Verwaltungsgebäudes des Rechenzentrums, Dortustraße 46, trägt die Landeshauptstadt Potsdam den daraus resultierenden notwendigen Mehraufwand inklusive dringend notwendiger Instandsetzungsarbeiten, der durch den temporären Verbleib des Kunst- und Kreativhauses sowohl am Verwaltungsgebäude als auch bei der Stiftung Garnisonkirche entsteht.

 

Die dafür notwendigen finanziellen Mittel werden über überplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen im Produkt „Kulturpflege“ (2840104) im Haushaltsjahr 2017 in den Haushaltsjahren 2017/2018 in Höhe von bis zu 160.000 Euro finanziert.

 

Diese überplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen werden genehmigt. Die Deckung des Mehrbedarfs erfolgt aus Minderaufwendungen im Produkt „Gesamtschulen“ (21800) des Geschäftsbereichs 2 in Höhe von 300.000 Euro und Mehrerträgen im Produkt „Steuern“ (6110200) in Höhe von 160.000 Euro.“

 

In der sich anschließenden Diskussion verweist u.a. Herr Heuer darauf, dass es die Neufassung eines bisherigen von der SPD und CDU/ANW eingebrachten Ergänzungsantrages zur Drucksache 17/SVV/0720 gibt, dem nunmehr auch die Fraktionen von Bündnis 90/Die Grünen und FDP beigetreten sind.

 

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

  1. Bis 2023 ist auf einem innerstädtischen Standort insbesondere unter Berücksichtigung des Areals Langer Stall/Alte Feuerwache ein Zentrum für die Kreativwirtschaft bezugsfertig zu entwickeln.

 

Über dessen Entwicklung ist bis Ende 2017 bis Ende des ersten Quartal 2018 ein Szenarioworkshop mit dem Ziel durchzuführen, die funktionale und bauliche Ausprägung auf beiden Grundstücken in einem offenen Diskussionsprozess zu bestimmen.

 

  1. Bei Zustimmung der Stiftung Garnisonkirche zur Verlängerung der temporären Nutzung des Verwaltungsgebäudes des Rechenzentrums bis längstens 2023 trägt die Landeshauptstadt Potsdam den daraus resultierenden notwendigen Mehraufwand, der durch den temporären Verbleib des Kunst- und Kreativhauses sowohl am Verwaltungsgebäude als auch bei der Stiftung Garnisonkirche entsteht.

 

Die dafür notwendigen finanziellen Mittel werden über überplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen im Produkt „Kulturpflege“ (2840104) im Haushaltsjahr 2017 in Höhe von bis zu 460.000 Euro finanziert.

Diese überplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen werden genehmigt.

Die Deckung des Mehrbedarfs erfolgt aus Minderaufwendungen im Produkt „Gesamtschulen“ (21800) des Geschäftsbereichs 2 in Höhe von 300.000 Euro und Mehrerträgen im Produkt „Steuern“ (6110200) in Höhe von 160.000 Euro.

 

Vor der Auszahlung ist ein Plausibilitätsnachweis zu führen.

 

Bei den Verhandlungen ist darauf zu achten, dass die bestehende Rechtsposition der Stiftung Garnisonkirche nicht geschmälert wird und die Sanierungsziele für die Potsdamer Mitte nicht infrage gestellt werden.“

 

 

Herr Kaminski erläutert aus welchem Grund die Fraktion DIE LINKE diesem Antrag nicht beitreten kann. Die Fraktion DIE LINKE sieht ein Problem darin, dass im Ergänzungsantrag eine Festschreibung der Frist bis längstens 2023 erfolgt ist und das der mögliche neue Standort relativ stark fixiert wurde.

 

Er bringt den Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE ein

 

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

Absatz 3 des Beschlusstextes erhält folgende Fassung:

 

Diese überplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen werden unter folgenden Voraussetzungen genehmigt:

 

  • Es ist im Einzelfall der Nachweis zu führen, dass es sich um Mehraufwendungen im konkreten Zusammenhang mit dem Weiterbestehen des Rechenzentrums handelt.

 

  • In den Verhandlungen mit der Stiftung Garnisonkirche ist darauf hinzuwirken, dass der Nutzungsvertrag um mindestens fünf Jahre verlängert werden kann.

 

  • Der Oberbürgermeister prüft die Voraussetzungen für eine Änderung von Sanierungszielen, insbesondere die Aussetzung bzw. Streichung des Sanierungsziels „Abriss des Rechenzentrums“.

 

  • Es ist eine breite öffentliche Diskussion mit den Potsdamerinnen und Potsdamern zur künftigen Gestaltung und Nutzung des Areals mit Langem Stall, Alter Feuerwache, Kirchenschiff und Rechenzentrum vorzubereiten und zu organisieren.

 

Das Ergebnis der Verhandlungen mit der Stiftung Garnisonkirche ist der Stadtverordnetenversammlung vorzulegen, bevor die Mittel ausgereicht werden können. Die Deckung des Mehrbedarfs erfolgt aus Minderaufwendungen im Produkt „Gesamtschulen“ (21800) des Geschäftsbereichs 2 in Höhe von 300.000 Euro und Mehrerträgen im Produkt Steuern“ (6110200) in Höhe von 160.000 Euro.“

 

Im Anschluss wird diskutiert über den Zeitraum des Verbleibes und die Miethöhe und bestehenden Ansprüche, welche u. a. aus der Miete auf eine zukünftige Ansiedlung im Stadtzentrum bestehen.

 

Herr Finken von der Fraktion CDU/ANW erläutert, dass das Wort ngstens mit Genehmigungen der Baubehörde in Zusammenhang steht. Herr Kümmel verneint einen Anspruch. Es sei vielmehr in einem solchen Falle eine stadtentwicklungspolitische Frage und Entscheidung. Darum soll es dafür ein Workshopverfahren geben und am Ende steht die Entscheidung der Stadtverordnetenversammlung.

 

Ferner wird in der Diskussion darauf hingewiesen, dass die Stadt keine Mietsubventionierung im Rechenzentrum betreiben wird, d.h. die durch eine längere Betreibung des Rechenzentrums entstehenden Mehrkosten sind von den Mietern mit zutragen. Wenn derzeit etwa 7 Euro veranschlagt sind, werden diese deutlich steigen.

 

Frau Beck verweist in der Diskussion noch einmal auf ein Gutachten, wonach beide Gebäude nebeneinander bestehen könnten. Die Kosten für die Stiftung Garnisonenkirche sind für sie nicht nachvollziehbar. Hier verweist Herr Kümmel auf ein Statikgutachten. Danach sei die Aussage, beide Gebäude können nebeneinander bestehen, so nicht korrekt. Es gibt baurechtliche Vorgaben, die erfüllt werden müssen, insbesondere Auflage zum Brandschutz.

 

Herr Exner betont abschließend, die Kreativwirtschaft zahlt heute 7 Euro. Diese wird absehbar auf 10-11 Euro ansteigen. Es sollten nicht noch höhere Kosten für die Nutzer dazu kommen. Schon allein daher macht es Sinn bis 2023 zu begrenzen. Zudem verweist er auf einen Antrag aus dem Bürger-Haushalt, kein städtisches Geld für die Garnisonenkirche einzusetzen. Das wird hier eingehalten, da es in das Rechenzentrum fließt.

 

Herr Heuer schließt die Diskussion und stellt zuchst den Änderungsantrag der Fraktion DIE aNDERE zur Abstimmung.

 

Abstimmungsergebnis:

Zustimmung:

0

Ablehnung:

4

Stimmenthaltung:

2

 

Der Änderungsantrag der Fraktion DIE aNDERE zur Drucksache 17/SVV/0720 wird abgelehnt.

 

Herr Heuer stellt den Änderungsantrag der Fraktionen SPD, CDU/ANW, Bürgerbündnis/FDP zur Drucksache 17/SVV/0720 in der Fassung des Bauausschusses zur Abstimmung.

 

 

Abstimmungsergebnis:

Zustimmung:

4

Ablehnung:

2

Stimmenthaltung:

0

 

Der Änderungsantrag der Fraktionen SPD, CDU/ANW, Bürgerbündnis/FDP zur Drucksache 17/SVV/0720 wird angenommen.

 

Herr Heuer stellt den Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE zur Drucksache 17/SVV/0720  zur Abstimmung.

 

 

Abstimmungsergebnis:

Zustimmung:

2

Ablehnung:

3

Stimmenthaltung:

1

 

Der Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE zur Drucksache 17/SVV/0720 „Sicherung des Rechenzentrums statt städtischer Mittel für die Garnisonkirchenstiftung“ wird abgelehnt.

 

Damit wird die Drucksache 17/SVV/0720 mit den Änderungen des Änderungsantrages Fraktionen SPD, CDU/ANW, Bürgerbündnis/FDP zur Drucksache 17/SVV/0720 in der Fassung des Bauausschusses beschlossen.

Reduzieren

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Zur Verlängerung der temporären Nutzung des Verwaltungsgebäudes des Rechenzentrums, Dortustraße 46, trägt die Landeshauptstadt Potsdam den daraus resultierenden notwendigen Mehraufwand, der durch den temporären Verbleib des Kunst- und Kreativhauses sowohl am Verwaltungsgebäude als auch bei der Stiftung Garnisonkirche entsteht.

 

Die dafür notwendigen finanziellen Mittel werden über überplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen im Produkt „Kulturpflege“ (2840104) im Haushaltsjahr 2017 in Höhe von bis zu 460.000 Euro finanziert.

 

Diese überplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen werden genehmigt.

 

Die Deckung des Mehrbedarfs erfolgt aus Minderaufwendungen im Produkt „Gesamtschulen“ (21800) des Geschäftsbereichs 2 in Höhe von 300.000 Euro und Mehrerträgen im Produkt „Steuern“ (6110200) in Höhe von 160.000 Euro.

 

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

  1. Bis 2023 ist auf dem Standort des Areals Langer Stall/Alte Feuerwache ein Zentrum für die Kreativwirtschaft bezugsfertig zu entwickeln.

 

Über dessen Entwicklung ist bis Februar 2018 ein Workshop mit dem Ziel durchzuführen, die funktionale und bauliche Ausprägung auf beiden Grundstücken in einem offenen Diskussionsprozess zu bestimmen.

 

  1. Bei Zustimmung der Stiftung Garnisonkirche zur Verlängerung der temporären Nutzung des Verwaltungsgebäudes des Rechenzentrums bis längstens 2023 trägt die Landeshauptstadt Potsdam den daraus resultierenden notwendigen Mehraufwand, der durch den temporären Verbleib des Kunst-:und Kreativhauses sowohl am Verwaltungsgebäude als auch bei der Stiftung Garnisonkirche entsteht.

 

Die dafür notwendigen finanziellen Mittel werden über überplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen im Produkt „Kulturpflege" 2840104 im Haushaltsjahr 2017 in Höhe von bis zu 460.000 Euro finanziert.

 

Diese überplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen werden genehmigt.

 

Die Deckung des Mehrbedarfs erfolgt aus Minderaufwendungen im Produkt „Gesamtschulen" (21800) des Geschäftsbereichs 2 in Höhe von 300.000 Euro und Mehrerträgen im Produkt „Steuern" 6110200 in Höhe von 160.000 Euro.

 

Vor der Auszahlung ist ein Plausibilitätsnachweis zu führen.

 

Bei den Verhandlungen ist darauf zu achten, dass die bestehende Rechtsposition der Stiftung Garnisonkirche nicht geschmälert wird und die Sanierungsziele für die Potsdamer Mitte nicht infrage gestellt werden.

Reduzieren

Abstimmungsergebnis:

Zustimmung:

4

Ablehnung:

2

Stimmenthaltung:

0

 

Reduzieren

Anlagen zur Vorlage