18.10.2017 - 4.10 Vermeidung eines pflichtigen Eintritts für Schl...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Herr Heuer eröffnet den Tagesordnungspunkt und übergibt das Wort an die Verwaltung. Herr Kümmel, Büroleiter des Oberbürgermeisters, bringt die Vorlage ein.

 

Herr Finken bringt den Ergänzungsantrag der Fraktionen CDU/ANW und SPD in einer neuen Fassung ein und begründet ihn.

 

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

r den Zeitraum einer finanziellen Beteiligung der Landeshauptstadt Potsdam am Unterhaltsaufwand an der Pflege und Unterhaltung von Schlossgärten und Parkanlagen der SPSG in Potsdam wird der Eintritt für den Volkspark ausgesetzt.

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt zu prüfen, wie das mit der SPSG ausgehandelte Modell auf den Volkspark übertragen werden kann.

 

Begründung:

 

Die 65 ha große Parkanlage wird jährlich von ca. 400.000 Gästen aus Potsdam und Umgebung besucht. Er ist ein beliebter Ort für Sport, Spiel, Freizeit und Veranstaltungen. Vor allem Kinder und Senioren aus den angrenzenden Senioreneinrichtungen nutzen den Park intensiv. Um den geschaffenen Standard und gepflegten Zustand dauerhaft zu erhalten ist eine kontinuierliche und intensive Pflege notwendig. Dafür wird von den Besuchern ein Parkeintritt erhoben.

 

Der Volkspark ist damit der einzige Park in Potsdam, für den Eintritt erhoben wird. Die repräsentative Bürgerumfrage wurde nur zu den Welterbeparks in Potsdam durchgeführt. Im Ergebnis haben sich dabei 55,6% gegen einen Parkeintritt ausgesprochen. Dieses Ergebnis kann man auf den Volkspark übertragen, vor allem da ca. 80% der Besucher aus Potsdam kommen. Eine Gleichbehandlung ist hier zwingend geboten.“

 

Herr Stark betont anschließend, dass man sich hier in einer statistischen Falle befindet, da es sich hier um keine repräsentative Umfrage in seinen Augen handle, wenn man nur die Potsdamer befragt. Frau Ulrich stellt die Frage, weshalb hier nur Potsdamer und nicht diejenigen die den Park nutzen, nämlich die Touristen, miteinbezieht. Für Herrn Hermanek stellt sich die Frage der Verhandlungstaktik der Stadt, wie wolle man die Schlösserstiftung überzeugen? Herr Kümmel erklärt, der Eintritt ist eine freiwillige Leistung der Stadt. In der Stiftungssatzung, § 2, ist der freie Eintritt in alle Parkanlagen der Stiftung geregelt. Frau Müller hinterfragt, weshalb nur Potsdam hier mit einem Parkeintritt in Rede stehe.

 

Herr Walter hrt in Bezug auf den Ergänzungsantrag von CDU/ANW und SPD aus , wenn der Volkspark kostenfrei wäre, dann würden der Stadt Einnahmeausfälle entstehen. Die widerum zusätzlich zu den 5 Millionen Euro hinzukämen, die die Stadt an die Stiftung zahlen würde.

 

Frau Beck betont, dass öffentlicher Raum öffentlicher Raum sei und daher kein Parkeintritt zu verlangen sei. Hier weist Herr Finken darauf hin, dass die Eigentümerfrage, in diesem Falle die SPSG, zu beachten sei.

 

Herr Exner führt abschließend aus, in der Stiftungssatzung ist der freie Zugang klar gereglt. Wenn ein Parkeintritt von der Stiftung eingeführt werden wollte, muss die Satzung geändert werden oder aber es müsste eine Speziallösung für Sanssouci getroffen werden. Er weist deutlich darauf hin, das die öffentlichen Aufgabenträger der Stiftung - in seinen Augen - die Kosten für den Unterhalt und Pflege des Parks zu tragen haben und nicht die Stadt Potsdam. Das bedeutet, die Länder Berlin und Brandenburg sowie der Bund sind hier in der Pflicht. Potsdam ist nicht der öffentliche Aufgabenträger, der für das Pflegedefizit aufkommen sollte. Hier muss zudem eine dauerhafte Lösung auf Seiten der Aufgabenträger gefunden werden. Dem Bund geht es finanziell derzeit auch nicht allzu schlecht, so dass dieser in seinen Augen mehr für das Pflegedefizit tun könnte.

 

Herr Heuer stellt den Ergänzungsantrag der CDU/ANW, SPD zur Drucksache 17/SVV/0721 in der neuen Fassung zur Abstimmung.

 

 

Abstimmungsergebnis:

Zustimmung:

6

Ablehnung:

0

Stimmenthaltung:

0

 

Der Ergänzungsantrag der CDU/ANW, SPD zur Drucksache 17/SVV/0721 wurde von den Mitgliedern des Ausschusses für Finanzen beschlossen.

 

 

Herr Heuer stellt die so ergänzte Gesamtdrucksache 17/SVV/0721 zur Abstimmung.

 

Abstimmungsergebnis:

Zustimmung:

5

Ablehnung:

0

Stimmenthaltung:

1

 

 

Die Gesamtdrucksache 17/SVV/0721 wird von den Mitgliedern des Ausschusses für Finanzen zur Beschlussfassung empfohlen.

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Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, bei den Ländern Berlin und Brandenburg und beim Bund darauf zu drängen, dass auch weiterhin kein pflichtiges Eintrittsgeld für die Benutzung der Schlossgärten und Parkanlagen erhoben wird, so wie § 2 Abs. 3 der Stiftungssatzung dies vorsieht.

 

Der Oberbürgermeister wird des Weiteren beauftragt, mit den drei Zuwendungsgebern der Stiftung darüber zu verhandeln, dass ein Eintritt auch nicht über einen Modellversuch für den Park Sanssouci eingeführt wird. Vielmehr geht es zur Vermeidung eines Pflegedefizits um eine adäquate Finanzausstattung durch die drei verantwortlichen Zuwendungsgeber.

 

Sollten die beiden Bundesländer und der Bund ihre finanzielle Beteiligung an den Stiftungsaufgaben nicht erhöhen, um die Einführung eines pflichtigen Parkeintritts abzuwenden, wird der Oberbürgermeister beauftragt, über eine finanzielle Beteiligung der Landeshauptstadt am Unterhaltungsaufwand der Stiftung für im Potsdamer Stadtgebiet liegende Gärten und Parks zu verhandeln. Dafür gilt eine Obergrenze von 5 Mio. € in 5 Jahren.

 

Bedingungen einer erneuten finanziellen Beteiligung sind:

 

  • Die Vereinbarung ist erneut nur befristet vorzusehen.
  • Bedingung einer neuen finanziellen Beteiligung der Landeshauptstadt ist der weitere

Verzicht der Stiftung Preußische Schlösser und Gärten auf die Einführung eines verpflichtenden Eintritts in Gärten und Parks auf dem Potsdamer Stadtgebiet.

  • Der Landeshauptstadt ist ein Mitspracherecht bei der Verwendung der Gelder einzuräumen.
  • Es ist anzustreben, die Hinweise der Bürgerinnen und Bürger aus der Bürgerumfrage zu den Welterbeparks aus dem Jahr 2016 in die Verwendungszwecke aufzunehmen.

 

Das Verhandlungsergebnis ist der Stadtverordnetenversammlung vorzulegen.   

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt zu prüfen, wie das mit der SPSG ausgehandelte Modell auf den Volkspark übertragen werden kann.

 

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Anlagen zur Vorlage