22.11.2017 - 4.1 Vorkaufsrecht bei Grundstücken und Gebäuden

Beschluss:
vertagt
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Der Tagesordnungspunkt wurde zurückgestellt.

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Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Die nach Vorkaufsrecht der Landeshauptstadt  Potsdam angebotenen Grundstücke sollen einem geeigneten Gremium vorgestellt werden, so dass eine politische Beteiligung vor einer verwaltungsseitige Entscheidung dazu herbeigeführt wird, ob es sich um ein Gebäude oder Grundstück von öffentlichem Interesse  handelt.

Dazu hat der Oberbürgermeister bis Dezember 2017 einen entsprechenden Vorschlag zu unterbreiten.

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Anlagen zur Vorlage