22.11.2017 - 4.3 Verwendung der Jahresergebnisse 2015 ff

Beschluss:
vertagt
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Der Tagesordnungspunkt wurde zurückgestellt.

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Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

  1. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, dass ab 2015 positive Jahresergebnisse hälftig der Gewinnrücklage( Überschuss aus ordentlichem Ergebnis) zugeführt werden. Die andere Hälfte sollte für besondere zusätzliche  ungeplante Maßnahmen (wie z B  EDV Ausstattung an Schulen, Schulspeisung etc., auch Steuersenkungen-Grundsteuer, Gewerbesteuer-sollten kein Tabu sein) verwendet werden. Über mögliche Projekte beraten dann die Stadtverordneten jeweils in der zweiten Hälfte eines Jahres.

 

  1. Aus der Gewinnrücklage zum 31.12.2014 sind € Mio. 20 dem Eigenbetrieb „Kommunaler Immobilienservice“(KIS) zur Verfügung zu stellen, um die geplante Kreditaufnahmen zu reduzieren und somit die Mietbelastungen aus Neubauten für die Landeshauptstadt zu verringern.
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