22.11.2017 - 4.2 Verkauf kommunaler Grundstücke in Erbbaupacht

Beschluss:
geändert beschlossen
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Der Ausschussvorsitzende eröffnet den Tagesordnungspunkt und übergibt das Wort an den Antragsteller, Herrn Kaminski, der kurz in den Antrag einführt. Er führt aus, dass er und seine Fraktion DIE LINKE dem Vorschlag der Verwaltung und des Ausschusses für Stadtentwicklung, Bauen und Verkehr vom 14.11.2017 folgt, welcher eine Änderung im ersten Satz vorsieht - Streichung des Wortes „voranzustellen“ und ersetzen durch das Wort „einzubeziehen“. Es ergibt sich kein Widerspruch.

 

Herr Heuer stellt den Antrag in der Fassung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Bauen und Verkehr vom 14.11.2017 mit den genannten Änderungen zur Abstimmung.

 

Die Mitglieder des Ausschusses für Finanzen empfehlen der Stadtverordnetenversammlung die Annahme des Antrages DS 17/SVV/0622.

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Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Dem Verkauf von Grundstücken, die sich in städtischem Besitz oder im Besitz städtischer Gesellschaften befinden, ist die Prüfung von Möglichkeiten der Vergabe in Erbbaupacht voranzustellen einzubeziehen.

Der Oberbürgermeister wird gebeten, der Stadtverordnetenversammlung im Novemberrz 20178 ein geeignetes Verfahren vorzuschlagen, wie dieses Anliegen unter Einbeziehung der Stadtverordneten umgesetzt werden kann.

 

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Abstimmungsergebnis:

Zustimmung:

6

Ablehnung:

0

Stimmenthaltung:

0

 

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