22.11.2017 - 4.5 Kostenloser Eintritt in den BUGA-Volkspark

Beschluss:
vertagt
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Herr Heuer eröffnet den Tagesordnungspunkt und übergibt dem Antragsteller, Frau Beck von der Fraktion DIE aNDERE zur Einführung das Wort. Herr Claes nimmt zu dem Antrag aus Sicht der Verwaltung Stellung. Er legt dar, dass man mit einem kostenlosen Eintritt auf rund 171.000 Euro an Einnahmen verzichten würde, die wiederum im Aufwand zur Refinanzierung z.B. von Reinigungsleistungen, Bewachung oder Instandsetzung fehlenrden. Der Volkspark ist als BgA darauf ausgerichtet, dass er auch Einnahmen erzielt. Wenn dieser darauf verzichtet, ist davon auszugehen, dass das Finanzamt den Vorzugsteuerabzug in Frage stellen könnte. Dies könnte zu weiteren 300.000 Euro Mehrkosten führen. Das bedeutet, zusammen mit den 171.000 Euro Einnahmeverlust aus dem Eintritt, könnten insgesamt rund 471.000 Euro Verlust entstehen.

 

Herr Heuer dankt Herrn Claesr die Ausführungen. Er legt dar, dass es einen ähnlich lautenden Antrag der CDU/ANW und SPD im Zusammenhang mit dem Parkeintritt der Schlösserstiftung gibt. Dort ist dieser Sachverhalt jedoch als Prüfauftrag enthalten. In seinen Augen ist der vorliegende Antrag der Fraktion DIE aNDERE abzulehnen, da dieser inhaltlich weiter geht.

 

Frau Beck stimmt zu, dass in diesem Fall ein Prüfauftrag sinnvoll wäre. Wichtig ist aber aus ihrer Sicht, dass es keine Kopplung der Sachverhalte Eintritt Volkspark einerseits und Eintritt Parkanlage der Schlösserstiftung andererseits geben sollte. Es geht um den grundsätzlichen Sachverhalt.

 

Der Antrag wird vom Antragsteller zurückgestellt.

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Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Unabhängig von einer finanziellen Beteiligung der Landeshauptstadt Potsdam am Unterhaltsaufwand für die Pflege von Schlossgärten und Parkanlagen der „Stiftung Preußische Schlösser und Gärten“ (SPSG) in Potsdam wird der Eintritt für den BUGA-Volkspark zum 01.01.2018 aufgehoben.

 

Der Oberbürgermeister und erforderlichenfalls die Vertreter*innen der Stadt Potsdam in den Gremien der Pro Potsdam werden hiermit beauftragt, die dazu erforderlichen Schritte zu veranlassen.

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Anlagen zur Vorlage