22.11.2017 - 4.8 Verbesserung der Betreuungsqualität bei Betreuu...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
Reduzieren

Der Tagesordnungspunkt wird durch den Ausschussvorsitzenden eröffnet. Er übergibt das Wort an Herrn Tölke, Fachbereichsleiter Kinder, Jugend und Familie, der die Vorlage einbringt.

 

Er führt aus, Kindertageseinrichtungen werden aus Mitteln des Landes bezuschusst. Davon sind Betreuungszeiten bis zu maximal 8 Stunden gedeckt. Viele Potsdamer Eltern benötigen jedoch eine Betreuung über 8 Stunden. Die Stadt sieht das Land aber weiterhin in der Pflicht. Die Träger haben dabei ihr Personal über eine Zeit von 8-10 Stunden gestreckt. Die Stadt wird finanziell zunächst in Vorleistung für das Land gehen. Er hofft aber, dass das Land spätestens 2020/21 nachjustieren wird.

 

Herr Heuer dankt Herrn Tölke und fragt nach einem Rechtsanspruch für Betreuung über 8 Stunden. Herr Tölke erklärt, wenn Eltern nicht berufstätig sind, haben sie einen Anspruch von 7-8 Stunden. Bei Berufstätigkeit jedoch über 10 Stunden.

 

Herr Heuer stellt die Drucksache zur Abstimmung.

 

Die Mitglieder des Ausschusses für Finanzen empfehlen einstimmig der Stadtverordnetenversammlung die Annahme der Drucksache „Verbesserung der Betreuungsqualität bei Betreuungszeiten über 8 Stunden täglich in Potsdamer Kitas“, DS 17/SVV/0848.

Reduzieren

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Mit Wirkung vom 01.01.2018 wird gemäß § 3 Abs. 2 der Kindertagesstätten-Betriebskosten-und Nachweisverordnung (KitaBKNV) in Verbindung mit § 10 Abs. 1 des Kindertagesstättengesetzes (KitaG) die Bemessungsgröße für die pädagogische Arbeit für Betreuungszeiten über 8 Stunden täglich wie folgt erweitert:

  •                                                                       1,2 Stellen einer dagogischen Fachkraft für jeweils 5 Kinder im Alter bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres

und

  •                                                                       1,2 Stellen für jeweils 11,5 Kinder nach Vollendung des dritten Lebensjahres bis zur Einschulung bis 31.07.2018 und 11 Kinder nach Vollendung des dritten Lebensjahres bis zur Einschulung ab 01.08.2018.

 

Die Regelung des § 10 Abs. 2 KitaG i. V. m. § 5 Abs. 2 Kita-Personalverordnung (KitaPersV), laut der sich die zuzumessenden Leitungsstellen aus der Anzahl der Stellen für pädagogische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ergibt, findet Anwendung. 

 

Zur rechtsicheren Umsetzung dieser so genannten dritten Betreuungsstufe sind vorbehaltlich der Beschlussfassung des Haushaltes 2018/2019 die notwendigen zusätzlichen Sach- und Personalkosten zur Verfügung zu stellen.

 

Der Beschluss 17/SVV/0484 Richtlinie zur Umsetzung der Verbesserung der Betreuungsqualität in Kindertagesstätten in der Landeshauptstadt Potsdam in den Jahren 2017 bis 2019 (Umsetzung haushaltsbegleitender Beschluss 16/SVV/0801) wird in der Form abgeändert, dass eine Umsetzung nur für das Jahr 2017 erfolgt.

 

Sollte im Rahmen einer Kita-Rechts-Novellierung eine weitere Betreuungsstufe zur Finanzierung der Personalkosten bei Betreuungsbedarfen der Kinder, die über 8 Stunden hinausgehen, eingeführt werden, verliert dieser Beschluss seine Wirksamkeit.

Reduzieren

Abstimmungsergebnis:

Zustimmung:

6

Ablehnung:

0

Stimmenthaltung:

0

 

Reduzieren

Anlagen zur Vorlage