22.11.2017 - 4.7 Bedarfsplan für Kindertagesbetreuung der Landes...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
Reduzieren

Herr Heuer eröffnet den Tagesordnungspunkt. In die Vorlage führt Herr Tölke, Fachbereichsleiter Kinder, Jugend und Familie ein (siehe auch Anlage Foliensatz). Er führt aus, dass der Kita-Bedarfsplan im Benehmen mit den freien Trägern abgestimmt ist. Im Gegensatz zu anderen Städten, die eine 5-6 Jahresplanung machen, macht Potsdam lediglich eine jährliche Bedarfsplanung. Die Fachplanung basiert dabei auf den Ist-Kinderzahlen und nicht auf Prognosen. Besonderheiten, die bei der Planung nicht immer mit berücksichtigt werden können, sind u.a. die Anhebung der Freistellungsgrenze, konzeptionelle Änderungen der Träger oder auch Sanierung von Kitas. Hinzukommt, dass die Landeshauptstadt Potsdam eine der höchsten Frauenerwerbsquoten hat, die sich auch im Bedarf der Kindertagesbetreuung widerspiegelt.

 

Herr Heuer dankt Herrn Tölke für die breiten Ausführungen. In der sich anschließenden Diskussion werden Fragen zum Aufwand und Zuschuss gestellt. Hier führt Herr Tölke aus, dass im Jahr 2016 circa 80,6 Millionen Euro im Aufwand geplant wurden, im Jahr 2017 liegen diese bereits bei 97,1 Millionen Euro. Der Zuschuss der Landeshauptstadt Potsdam lag in 2016 bei 53,9 Millionen Euro und in 2017 bei bereits 60,7 Millionen Euro.

 

Weiter wird u.a. von Herrn Weber nach den Planungen der Plätze in den Sozialräumen, insbesondere Sozialraum 5 (Stern/Drewitz) gefragt. Herr Tölke erklärt, oft sei es so, dass in den jeweiligen Sozialräumen nicht ausreichend Grundstücke zur Verfügung stehen oder Träger vorhanden sind, so dass nicht immer der jeweilige Bedarf in einem Sozialraum gedeckt werden kann. Der Fachbereich hat dies aber in der langfristigen Planung mit im Blick. Entscheidend sei derzeit ausreichend Grundstücke vorzuhalten, die man den Trägern zur Verfügung stellen kann. In Frage kommen hierbei jedoch eher die großen Träger und weniger die kleinen Träger.

 

Ferner werden u.a. von Herrn Heuer Fragen gestellt bezüglich der Auslastung und der Bedarfszahlen im Verhältnis zu den Ist-Zahlen. Herr Tölke erklärt, die reale Auslastung beim Hort liegt bei 72%, daher wird beim Hort mit 70 % geplant. er geht davon aus, dass es auch in der weiteren Zukunft noch Platzmangel im Bereich Kitaplätze geben wird. Dies läge u.a. daran, dass die Planungs- und Bauzeit erfahrungsgemäß r eine Kita circa 3-4 Jahre in Anspruch nimmt. Was die Klagen angeht führt er aus, dass die derzeitigen Elternklagen sich im Rahmen der letzten Jahre bewege und man immer einen sungsweg gefunden hat. Die Stadt bietet den Eltern Kitaplätze an. Es gibt aber diverse Gründe weshalb Eltern diesen manchmal nicht annehmen z.B. die unterschiedlichen konzeptionellen Ansätze der Träger oder auch, wenn der Kitaplatz nicht im Wohnumfeld liegt.

 

Auf eine Nachfrage zum Rechtsanspruch eines Kitaplatzes erklärt Herr Tölke, dass es einen Rechtsanspruch ab dem ersten Lebensjahr gibt. In Potsdam wird zudem jedoch noch die Stundenzahl individuell festgelegt. Diese hängt u.a. ab von der Arbeitstätigkeit der Eltern. Die Stundenzahl wird durch die Stadt attestiert. Daher sei der Rechtsanspruch individuell zu betrachten.

 

Abschließend wird gefragt wo und wie hierbei die Elternbeitragsordnung einsetzt. Herr Tölke erklärt dazu, dass die Eltern an den Kosten der Einrichtung/Träger zu beteiligen sind. Zwischen Aufwand und Ertrag besteht ein Delta. Jedoch zieht nicht die Stadt die Elternbeiträge ein, sondern die Einrichtungen ziehen im direkten Verhältnis die Gelder der Eltern ein.

 

Weitere Fragen bestehen nicht. Herr Heuer stellt die Drucksache zur Abstimmung.

 

Die Mitglieder des Ausschusses für Finanzen empfehlen einstimmig der Stadtverordnetenversammlung die Annahme der Drucksache „Bedarfsplan für Kindertagesbetreuung der Landeshauptstadt Potsdam 2017/2018“, DS 17/SVV/0849.

 

Reduzieren

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Bedarfsplan für Kindertagesbetreuung der Landeshauptstadt Potsdam 2017/2018

 

  1.   Gemäß den Planungsquoten (siehe Anlage), unter Berücksichtigung unvorhersehbarer Bedarfe, ergibt sich ein voraussichtlicher Maximalbedarf von 19.491 Plätzen in Kindertagesbetreuung im Kita-Jahr 2017/2018 in Potsdam. Der Maximalbedarf unterteilt sich in 4.408 Plätze für Kinder von 0 bis unter 3 Jahren, 7.019 Plätze für Kinder von 3 Jahren bis zum Schuleintritt und 8.064 Plätze für Kinder im Grundschulalter.

 

  1. Gemäß der IST-Erfassung aller Einrichtungen können für das Kita-Jahr 2017/2018 insgesamt 18.354 Plätze in der Landeshauptstadt Potsdam bereitgestellt werden. Diese unterteilen sich in 3.905 Plätze für Kinder von 0 bis unter 3 Jahren, 6.385 Plätze für Kinder von 3 Jahren bis zum Schuleintritt und 8.064 Plätze für Kinder im Grundschulalter. Dieses Platzangebot wird sichergestellt durch 121 Einrichtungen bei 48 freien Trägern, 7 Andere Kinderbetreuungsangebote (AKi), 7 pädagogisch begleiteten Eltern-Kind-Gruppen, eine Kurzzeitkinderbetreuung sowie ca. 90 Tagespflegepersonen analog der sozialräumlichen Aufschlüsselung im Kita-Bedarfsplan (siehe Anlage).

 

  1.   Zur Sicherstellung der Umsetzung des gesetzlichen Auftrags gemäß § 80 SGB VIII ist das Plus von 1.137 Plätzen dringend für die Befriedigung von unvorhersehbaren Bedarfen erforderlich.
Reduzieren

Abstimmungsergebnis:

Zustimmung:

6

Ablehnung:

0

Stimmenthaltung:

0

 

Reduzieren

Anlagen zur Vorlage

Reduzieren

Anlagen

Online-Version dieser Seite: http://egov.potsdam.de/public/to020?SILFDNR=9176&TOLFDNR=114319&selfaction=print