18.04.2017 - 3.1 Glasmeisterstraße als Potenzialstandort für den...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 3.1
- Zusätze:
- Fraktion CDU/ANW KOUL, SBV (ff)
- Gremium:
- Ausschuss für Bildung und Sport
- Datum:
- Di., 18.04.2017
- Status:
- öffentlich (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 17:30
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Antrag
- Federführend:
- Fraktion CDU/ANW
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Herr Viehrig bringt den Antrag ein.
Herr Wollenberg und Herr Kube sprechen sich für eine Sicherung der Fläche für öffentliche Infrastruktur aus. Eine Fläche von 35 Tsd. m² biete viele Möglichkeiten der Nutzung.
Frau Rademacher führt aus, dass der Fachbereich Bildung und Sport eine Flächensicherung für den Sport grundsätzlich unterstütze. Allerdings sei
laut einer Stellungnahme des Bereiches Stadterneuerung der Standort aber für Wohnraum und Gewerbe eine wichtige Potenzialfläche. Auch stehe das Vorhaben in Konkurrenz zu Entwicklungsbedarfen des Oberlin-Hauses. Ferner entstünde eine Entschädigungspflicht aufgrund der Grundstücksentwertung und die Kosten der Altlastensanierung kämen auf die Landeshauptstadt zu.
Laut Altlastenfreistellungsregelung des Landes wird die Schaffung von gewerblichen Arbeitsplätzen für eine Freistellung vorausgesetzt.
Herr Richter ergänzt, dass sich dieser Standort bei einem Preis von 500 € pro m² und aufgrund der nötigen Altlastenentsorgung als wirtschaftlich ungeeignet darstellt.
Herr v.d. Osten-Sacken empfiehlt, sich zur Prüfung von Potenzialflächen auf Grundstücke, die im Besitz der Stadt liegen zu fixieren.
Herr Viehrig schlägt vor, die Fläche zur öffentlichen Nutzung prüfen zu lassen, sowie Möglichkeiten der Sportnutzung (Klein- oder Großfelder) mit einzubeziehen.
Der Antrag wird geändert zur Abstimmung gestellt:
Der Ausschuss für Bildung und Sport empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung wie folgt beschließen:
Der Oberbürgermeister wird beauftragt, die Sicherung der Glasmeisterstraße als zukünftigen Standort für öffentliche Infrastruktur (Beispielsweise Sportflächen) für eine Sportstätte (z. B. Sporthalle/Sportplatz mit Laufbahn) zu prüfen. Dem Ausschuss für Bildung und Sport ist im Oktober 2017, über Varianten und mögliche Zeithorizonte zu berichten.