20.06.2017 - 3.1 Kunstrasenplatz Nowawiese

Beschluss:
vertagt
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Herr Kube bringt den Antrag in der neuen Fassung ein. Er betont, dass die Beleuchtung auf der Nowawiese nicht in Form einer Flutlichtanlage vorgesehen sei, sondern lediglich die Bespielbarkeit auf dem Platz durch eine hinreichende Trainings-Beleuchtung abgesichert werden sollte.

 

Herr Richter entgegnet, dass der Antrag abgelehnt werden solle. Er verweist dabei auf Kleine Anfragen, in denen bereits darauf hingewiesen wurde, dass durch kleinteilige Maßnahmen eine Aufstockung der Beleuchtung nicht möglich sei. Zudem fehle die Beschlussgrundlage. Sollte dennoch die Errichtung neuer Beleuchtungen gewünscht sein, so gibt er zu beachten, dass dies im Rahmen der Haushaltsplanung für das kommende Jahr beantrag werden müsse.

 

Frau Dr. ller erkundigt sich nach den Kosten.

 

Herr Richter gibt zu beachten, dass eine genaue Kostenschätzung aufgrund der ungenauen Definition des Antrages nicht möglich sei. Er gehe von ca. 40 bis 50 TEUR aus.

 

Herr Gessner weist auf das Erfordernis einer neuen Baugenehmigung hin, denn aufgrund der Nähe zum Weltkulturerbestatus des Babelsberger Parks be es per Ministerentscheid Einschränkungen keine Sportfunktionsgebäude, keine weiteren Parkplätze, keine Flutlichtanlage, Ballfangzäune und technische Anlagen müssen unauffällig gestaltet werden. Sollte also eine andere Beleuchtungsanlage errichtet werden, kann dies durch die bisher gültige Genehmigung nicht mehr abgedeckt werden.

 

In der sich anschließenden Diskussion wird u.a. auf die mögliche Gestaltung der Beleuchtungsanlage eingegangen. Man einigt sich darauf, eine Kostenkalkulation durch den KIS vornehmen zu lassen und über Ergebnisse in der Juli-Sitzung zu berichten.

 

Der Antrag wird bis zur Ausschusssitzung im Juli zurückgestellt.

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Anlagen zur Vorlage