18.07.2017 - 4.8 Berichterstattung zum kostenlosen Schulessen fü...

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Frau Rademacher informiert, dass aufgrund des haushaltsbegleitenden Beschlusses E 19 vom März 2017 eine Vereinfachung der Härtefallregelung herbeigeführt werden sollte. Zum Zwischenstand gibt sie bekannt, dass aufgrund der personellen Ressourcen, Prioritäten wie die Absicherung der Schulspeisung gesetzt werden mussten und sogar Arbeitsvorgänge, wie die Schulspeisung und Frühstücksversorgung vornehmlich durch Praktikanten und Azubis eigenständig beltigt werden mussten.

Sie berichtet, dass es bezüglich der BuT-Fälle bereits Rücksprachen mit dem Fachbereich Soziales und Gesundheit gegeben hatte. Die rechtlichen Unklarheiten würden derzeit geklärt werden. Auch faktische Probleme, wie beispielsweise das BuT-Fachverfahren, lange Wartefristen der Feststellung der Bedürftigkeit durch die Arbeitsagentur etc. machen eine Umsetzung zum neuen Schuljahr unmöglich. Ab dem 01.09.17 werde es eine zusätzliche Personalstelle im Fachbereich geben, sodass mit der Vereinfachung des Verfahrens zeitnah begonnen werden kann.

Sobald ein neuer Kenntnisstand vorliege, werde sie dem Ausschuss erneut Bericht erstatten.

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