17.10.2017 - 3.3 Errichtung einer Grundschule in Babelsberg

Beschluss:
vertagt
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Frau Aubel informiert zum Stand der Gespräche zum Standort im Bereich der Medienstadt. In der letzten Woche habe ein gemeinsames Gespräch mit Herrn Schatz und Herrn Rubelt zur Grundstücksgröße und zum Verkauf stattgefunden. In der bisherigen Planung war die Fläche auf dem Gelände Medienstadt, als zu klein bewertet worden. Nach Rücksprache wäre Herr Schatz bereit, eine größere Fläche zur Verfügung zu stellen.

Zum zweiten Aspekt hat Herr Schatz jeder einen Verkauf des Grundstückes an die Stadt verneint. Eine Schule in privater Trägerschaft könnte errichtet werden.

Zur Vergabesituation äerte Herr Schatz, dass ihm Kommunen bekannt seien, welche ähnliche Projekte ohne Vergabe realisiert haben. Frau Aubel erklärt, dass eine europaweite Ausschreibung aus vergaberechtlicher Sicht notwendig sei. Auch gäbe es private Schulträger, die gern am Standort Medienstadt eine freie Schule realisieren würden.

Bis Ende November soll ein abschließendes Ergebnis vorliegen.

 

Herr Wollenberg möchte den Antrag bis November zurückzustellen, um das Ergebnis abzuwarten.

Auf Nachfrage von Herr Wollenberg, ob Herr Schatz begründet hat, warum er nicht verkaufen möchte, antwortet Frau Aubel, dass es ihm wichtig sei, weiterhin die Entscheidungshoheit zu behalten und die Gestaltung der Schule zu bestimmen.

Auf Nachfrage, ob ein Erbpachtvertrag eine mögliche Lösung ist, erklärt Herr Richter das dieser seitens des KIS ausreichend wäre.

 

Herr Osten-Sacken spricht sich dafür aus, die Möglichkeit des Standortes Medienstadt nicht weiter zu verfolgen, da deutlich sei, dass Herr Schatz seine eigenen Vorstellungen und Interessen in diesem Vorhaben umsetzen will. Für die Verwaltung stelle dies keine Lösung dar.

 

Herr Viehrig weist, aufgrund von Nachfragen zur späten Inbetriebnahme der Sandscholle, noch einmal darauf hin, dass der Aufstellungsbeschluss zur Sandscholle bereits gefasst wurde.

Herr Keller erinnert,  dass der Sportplatz  am Bahnhof Rehbrücke erst errichtet werden kann, wenn der vorliegende Beschluss gefasst ist.

 

Auf Nachfrage von Frau Naundorf,  ob die Errichtung einer Schule in freier Trägerschaft auf dem Gelände Medienstadt den Bedarf einer städtischen Schule erübrigt, erklärt Frau Rademacher, dass dies nicht der Fall sei, da durch die weiter wachsende Bevölkerung weiterhin hoher Bedarf an städtischen Schulen besteht.

 

Herr Wollenberg schlägt vor, mithilfe eines Erbbaupachtvertrages die Interessen von Herr Schatz mit den Interessen der Stadt zu vereinen und eine gemeinsame Lösung zu finden.

 

Herr Richter weist darauf hin, dass auch in anderen Städten das Vergaberecht bei Grundstücksverkäufen beachtet werden musste. Man könne nur auf die Initiative von Herr Schatz im europaweiten Ausschreibungsverfahre hoffen. Denn bei diesem entscheide das wirtschaftlichste Angebot. Auch die Standortentscheidung an sich verlagere sich auf das Vergabeverfahren.

 

Es wird sich darauf geeinigt die Prüfung abzuwarten, um die noch offenen Fragen zu klären.

 

Der Antrag wird bis zum 21.11.2017 zurückgestellt.

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