23.03.2017 - 6.1 Kino Charlott

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Zum Tagesordnungspunkt wird eine schriftliche Stellungnahme der Unteren Denkmalschutzbehörde an die Ausschussmitglieder ausgereicht:

 

Mit der Denkmalpflege wurde eine im Wesentlichen genehmigungsfähige Planung für eine Nutzung als Nahversorgungsstandort vorabgestimmt. Diese Abstimmung erfolgte vorbehaltlich der Vorlage aller dazu notwendigen Unterlagen. Die grundsätzliche Genehmigungsfähigkeit kann nur über eine Bauvoranfrage geklärt werden, da sich das Grundstück und die Gebäude im unbeplanten Innenbereich sowie im Geltungsbereich der Erhaltungssatzung nach § 172 BauGB und der Gestaltungssatzung „Brandenburger Vorstadt“ befinden.

 

Es wurde von dem durch den Eigentümer beauftragten Planungsbüro im Oktober 2016 ein Bauvorbescheidsantrag für eine Nutzung als Nahversorgungsstandort gestellt. Dieser konnte aufgrund nicht ausreichender Unterlagen für eine Beurteilung noch nicht beschieden werden. Die Frist dafür läuft bis Mitte April.

 

Sollte der Bauvorbescheidsantrag zurückgewiesen werden müssen, werden die ordnungsbehördlichen Verfahren durch die Stadt wieder aufgenommen.“

 

Die Nachfrage von Frau Dr. Schröter, ob es Anmerkungen zu der Stellungnahme gebe, wird verneint.

 

Die Mitglieder des Ausschusses nehmen die Stellungnahme zur Kenntnis.

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