22.06.2017 - 3.3 Dauerhafte Nachnutzung der Biosphäre
Grunddaten
- TOP:
- Ö 3.3
- Zusätze:
- Oberbürgermeister, Geschäftsstelle für Stadtentwicklung und Bauen FA, SBV, JHA, HA
- Datum:
- Do., 22.06.2017
- Status:
- öffentlich (Sitzungsgeld freigegeben)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich Stadtplanung und Stadterneuerung
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Herr Fröhlich bringt den Ergänzungsantrag der Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen ein. Die Fraktion habe sich dazu entschlossen, die bestehenden Räumlichkeiten für die weiterhin notwendige Infrastruktur zu nutzen.
Herr Kolesnyk bringt den Ergänzungsantrag der Fraktion SPD und CDU/ANW ein. Die Fraktionen sprechen sich für eine Ausschreibung und die parallele Prüfung zweier weiterer Standortvarianten aus. Seitens der Fraktion SPD wird ein modifizierter Ergänzungsantrag eingebracht. Es wird anstatt einer Jugendfreizeitstätte unter Punkt 2.a. ein generationsübergreifender Freizeittreff angestrebt.
Herr Dr. Scharfenberg bringt den Ergänzungsantrag der Fraktion DIE LINKE ein. Es wird die Prüfung eines Bürgertreffs im Bereich der Orangerie befürwortet. Es haben bereits viele Prüfungen stattgefunden und sollten nicht wiederholt werden.
Herr Weise macht deutlich, dass der Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE realistisch und realisierbar im Rahmen der Ausschreibung sei. Die Änderungsanträge der Fraktionen Bündnis 90/ Die Grünen, SPD und CDU/ANW seien vergaberechtlich problematisch. Man könne nicht ausschreiben und parallel dazu weitere Varianten prüfen, sonst mache sich die Stadt schadensersatzpflichtig. Es sei der Grundsatz der Ausschreibungsreife zu erfüllen. Man müsse sich vorher dazu verständigen, was gewollt sei. Viele Ansätze wurden bereits geprüft. Es gebe keine wirtschaftlicheren Varianten als die, die bereits geprüft wurden.
Auch weitere Prüfungen von Varianten würden zu dem gleichen Ergebnis kommen, dass die Nutzung der Biosphäre als Tropenhalle (Variante 1) aufgrund der erzielbaren Umsatzerlöse wirtschaftlicher wäre, als die anderen Varianten.
Herr Fröhlich merkt an, dass die Ergebnisse des Bürgerworkshopverfahrens im Bornstedter Feld Beachtung finden müssten.
Herr Dr. Scharfenberg erwidert, dass die Bürgerbeteiligung ernst genommen, jedoch nicht zwingend eine Verbindung mit der Biosphäre hergestellt werden müsste. Vieles, wie zum Beispiel die Unterbringung eines Bads in der Biosphäre, sei nicht geeignet. Zudem sei für den Ausschuss lediglich die Frage der Integration eines Bürgertreffs relevant.
Herr Mensch stellt den Geschäftsordnungsantrag über die eingebrachten Ergänzungsanträge zu votieren.
Herr Kolesnyk spricht sich dafür aus. Es gibt keine Gegenstimmen.
Frau Dr. Schröter stellt den Ergänzungsantrag der Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen zur Abstimmung:
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung:3
Ablehnung:3
Enthaltung:1
abgelehnt
Frau Dr. Schröter stellt den Ergänzungsantrag der Fraktion SPD zur Abstimmung:
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung:2
Ablehnung:3
Enthaltung:2
abgelehnt
Frau Dr. Schröter stellt den Ergänzungsantrag der Fraktion DIE LINKE zur Abstimmung:
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung:3
Ablehnung:4
Enthaltung:0
abgelehnt
Frau Dr. Schröter stellt den Ergänzungsantrag der Fraktion CDU/ANW zur Abstimmung:
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung:2
Ablehnung:2
Enthaltung:3
abgelehnt
Frau Dr. Schröter stellt die eingereichte Beschlussvorlage des Oberbürgermeisters zur Abstimmung:
Der Ausschuss für Kultur und Wissenschaft empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung wie folgt zu beschließen:
- Nachdem die Prüfung einer mehrteiligen bzw. multifunktionalen Nutzung – mit konzeptioneller Neuausrichtung- der Biosphäre (Varianten 7 A, 7 B, 7 C 1 und 7 C 2) entsprechend der beigefügten fortgesetzten Variantenuntersuchung auch im Vergleich zu den Varianten 1, 3 und 4 keine Reduzierung der wirtschaftlichen Belastung der LHP ergeben hat und der Abriss der Biosphärenhalle ausscheidet, wird der Oberbürgermeister zur Gewährleistung der längerfristigen, dauerhaften, kostenminimierenden und wirtschaftlichen Betreibung der Biosphärenhalle beauftragt und bevollmächtigt, kurzfristig unter Einhaltung der vergaberechtlichen und beihilferechtlichen Bestimmungen ein erneutes Verfahren zur EU- weiten Ausschreibung für die Nachnutzung der Biosphäre als Tropenhalle in modifizierter Form (Variante 1) unter folgenden Bedingungen durchzuführen:
(1) Voranstellen eines Teilnahmewettbewerbs, um schnell und kostengünstig zu klären, ob es überhaupt Bewerber für das Projekt gibt.
(2) Zweckgebundene Betreibung auf eigenes wirtschaftliches Risiko des Betreibers für mindestens 20 Jahre
(3) Jährlicher städtischer Zuschuss, der mit fortschreitender Rentabilität nachhaltig gesenkt werden soll, ohne den Investitionshaushalt der LHP zu belasten
(4) Übertragung der Halle auf die Betreibergesellschaft mit Herauslösung
aus dem Treuhandvermögen und Sicherung gegen Grundstücksspekulationen durch Vorgabe der Nutzung für touristische Infrastruktur
(5) Vermeidung steuerrechtlicher Nachteile für die LHP
(6) Sozialverträgliche Lösung mit Erhalt der bestehenden Arbeitsplätze
- Im Falle eines erfolglosen Verlaufs des Teilnahmewettbewerbs bzw. des Vergabeverfahrens (im Rahmen des vorgenannten zweistufigen EU–weiten Ausschreibungsverfahrens) zu Ziff. 1 wird der Oberbürgermeister beauftragt und bevollmächtigt, die Biosphäre Potsdam GmbH mit der langfristigen, dauerhaften, kostenminimierenden und wirtschaftlichen Nachnutzung und Betreibung der Biosphäre als Tropenhalle in modifizierter Form (Variante 1) unter den im Beschlusspunkt zu Ziffer 1. vorgenannten gleichlautenden Bedingungen in Inhalt und Umfang der Ausschreibung zu beauftragen und die hierfür erforderlichen Verträge nach den Maßgaben unter Ziffer 1. abzuschließen.
Anlagen zur Vorlage
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