19.10.2017 - 4.3 Löschung der Leninstatue aus der Denkmalliste d...

Beschluss:
abgelehnt
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Herr Mensch bringt den Antrag ein.

 

Frau Ambrosius (Untere Denkmalschutzbehörde) macht deutlich, dass die Landeshauptstadt Potsdam für die Denkmalliste des Landes nicht zuständig sei. Es könne lediglich ein Antrag an das Land zur Löschung gestellt werden.

Es wurde bereits an den Eigentümer herangetragen, die Statue an das Potsdam Museum als Dauerleihgaeb zu übergeben.

 

Frau Dr. Schröter nimmt Bezug auf eine Antwort zu einer Anfrage im Landtag Brandenburg zu der gleichen Thematik. Demnach sei aus Sicht der Landesregierung das Denkmal nicht aus der Denkmalliste zu streichen, da es die gesetzlichen Denkmaleigenschaften erfülle. Im Weiteren bestehe ein öffentliches Erhaltungsinteresse in der künstlerischen und wissenschaftlichen Bedeutung der Leninstatue sowie in ihrer Funktion als Zeugnis der Gedenkkultur der DDR-Zeit. Für die Statue sei eine museale Aufstellung geeignet.

Frau Dr. Schröter betont, dass sie dem Antrag nicht zustimmen werde.

 

Herr Kolesnyk macht darauf aufmerksam, dass es nicht Aufgabe der Stadt sei, sich darum zu kümmern. Er würde dem Antrag auch nicht zustimmen.

 

Herr Schultheiß hingegen äert seine Unterstützung bezüglich des Antrags. Er begründet dies mit der Geschichte Lenins und das es kein Denkmal für ihn geben sollte. Auch sei die Statue aus seiner Sicht künstlerisch nicht wertvoll.

 

Frau Dr. Schröter stellt den Antrag zur Abstimmung:

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Der Ausschuss für Kultur und Wissenschaft empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung wie folgt zu beschließen:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, sich erneut bei der Landesregierung dafür einzusetzen, dass die Potsdamer Leninstatue aus der Denkmalliste des Landes gelöscht wird, da die Eintragungsvoraussetzungen entfallen sind.

 

 

 

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Abstimmungsergebnis:

Zustimmung:

3

Ablehnung:

4

Stimmenthaltung:

0

Der Antrag wird abgelehnt.