23.11.2017 - 4.6 Bürgerhaushalt Potsdam 2018/19 "TOP 20 - Liste ...

Beschluss:
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Frau Dr. Schröter informiert über den eingereichten Antrag auf Rederecht von Frau Spaan, Dozentin an der Volkshochschule Potsdam. Dem Antrag auf Rederecht wird zugestimmt.

 

Frau Spaan trägt vor, dass Sie das Rederecht für mehrere Sprach-Dozenten/innen wahrnehme. Sie informiert die Ausschussmitglieder darüber, dass das Nettoeinkommen der Dozenten/innen etwa 1.095 € - 1.200 € betrage. Es gebe keinen bezahlten Urlaub, keinen Mutterschutz und die Sozialbeiträge müssten aus eigener Tasche bezahlt werden. Das Risiko für Altersarmut sei groß. Eine eigene Altersvorsorge sei nicht möglich. Daher ist seitens einiger Dozenten/innen mehr Sicherheit gewünscht. Sie informiert darüber, dass seitens der Verwaltung eine Onlinebefragung der Dozenten/innen der Volkshochschule geplant sei, was sie sehr begrüße.

 

Frau Aubelhrt aus, dass sich die Verwaltung bereits seit August mit der Thematik befasse. Derzeit würden 30 €r eine Unterrichtseinheit von 45 Minuten gezahlt. In den vergangenen Jahre wurden die Honorare immer wieder neu angepasst. Im Bundesdurchschnitt stünde Potsdam weit vorne. Das Berliner-Modell, welches Zuschüsse zu den Sozialabgaben vorsieht, sei in Potsdam nach aktueller Rechtslage nicht umsetzbar. Darüber hinaus lebe eine Volkshochschule von freiberuflichen Dozenten/innen. Im Bereich der Grundbildung und der Integrationnne man über Festanstellungen nachdenken, da gesellschaftliche Grundlagen geschult und hier gesamtgesellschaftliche Aufgaben wahrgenommen werden. Zunächst müssten die Bedarfe im Rahmen der Befragung eruiert werden. Im Januar lägen die Ergebnisse dazu vor. Eine Berichterstattung der Ergebnisse und den daraus resultierenden Handlungsempfehlungen sind in der Stadtverordnetenversammlung vorgesehen. Abschließend weist sie darauf hin, dass keine Abwanderung von Dozenten/innen, sondern eher mehrere Anfragen von gut qualifizierten Dozenten/innen vorlägen. Es handle sich zudem um eine Grundsatzproblematik von Freiberuflern. Auf Bundes- und Landesebene müsse eine Verbesserung beispielsweise im Sinne der Künstlersozialkasse erfolgen.

 

Die Ausschussmitglieder sehen in Bezug auf die Thematik Handlungsbedarf. Die Ergebnisse der Umfrage sollten abgewartet werden, bevor über den Antrag entschieden wird.

 

Auf Nachfrage von Herrn Joffe, teilt Frau Aubel mit, dass die städtische Musikschule über Festanstellungen als auch Honorarkräfte verfüge. Der Stundenlohn sei im Vergleich zu den Volkshochschuldozenten/innen geringer.

 

Herr Wendland macht darauf aufmerksam, dass es eine Honorarverordnung des Bundes zur Regelung der Honorare für Ingenieure gebe, für andere Berufsgruppen liege dies jedoch nicht vor.

 

Frau Aubel macht deutlich, dass dies ein gesamtgesellschaftliches Problem sei, welches seitens der Kommune nicht gelöst werden könne. Sie betont, dass die Volkshochschule die Arbeit der Dozenten/innen sehr schätze. Es gebe wenig Fluktuation. Man müsse berücksichtigen, dass die Grundidee einer Volkshochschule die freischaffende Lehrtätigkeit und in der Regel auch nicht der Haupterwerb sei.

 

Herr Kolesnyk bittet darum, im Rahmen der Auswertung der Befragung auch aufzuzeigen, was die Umsetzung des Antrags bedeuten würde. Der Antrag könne dann erneut, spätestens im Februar 2018, behandelt werden.

 

Frau Dr. Schröter stellt die Verschiebung des Antrags bis Januar oder Februar 2018, je nachdem, wann die Verwaltung die Ergebnisse der Befragung präsentieren kann, zur Abstimmung:

 

Abstimmungsergebnis:

einstimmig angenommen.

 

Der Antrag wird bis zur Sitzung im Januar oder Februar 2018 zurückgestellt.

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Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

r Kursleitende mit einer hohen Anzahl von Unterrichtstunden werden Teilzeit- oder Vollzeitstellen geschaffen. Für andere Kursleitende wird eine Erhöhung des Honorars nach den Maßgaben des BAMF für Lehrkräfte von Integrationskursen von 2016 vorgenommen. Weiterhin sollen Kursleitende, in Abhängigkeit der Stundenzahl, stufenweise Zuschüsse von bis zu 50 % zu den Sozialbeiträgen sowie Krankengeld im Krankheitsfall und bezahlten Urlaub erhalten.